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Category: NEWS

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Google Ads: Unternehmensname und Zieldomain im Oktober 2026

Google aktualisiert im Oktober 2026 seine Vorgaben für Unternehmensnamen in Google Ads. Künftig darf der in der Anzeige dargestellte Unternehmensname in klar begrenzten Fällen von der Zieldomain abweichen. Für Werbetreibende mit verbundenen Marken- oder Produktdomains kann das mehr Flexibilität schaffen. Die Voraussetzungen sind jedoch eng: Eine bloße Vertriebs- oder Vermittlerrolle reicht nicht aus.

Inhaltsverzeichnis

  • Was Google im Oktober 2026 ändert
  • Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist
  • Diese drei Prüfungen sollten Marketingteams jetzt durchführen
  • 1. Unternehmensnamen und finale URLs inventarisieren
  • 2. Direkte Beziehungen belastbar dokumentieren
  • 3. Angebot und Markenführung auf der Zielseite prüfen
  • Was Agenturen und Vermittler beachten müssen
  • FAQ
  • Darf jetzt jede Marke auf jede verbundene Domain verlinken?
  • Gilt die Ausnahme für Affiliates und unabhängige Reseller?
  • Muss ein bestehendes Google-Ads-Konto sofort geändert werden?
  • Quelle und Einordnung
  • Haben Sie Fragen?

Was Google im Oktober 2026 ändert

Die Änderung betrifft die Anforderungen an den Unternehmensnamen in Google Ads. Bislang sollten Unternehmensname und Zieldomain grundsätzlich zusammenpassen, damit Nutzer die Herkunft eines Angebots nachvollziehen können. Google lässt nun Ausnahmen zu, wenn ein Unternehmen unter einem anerkannten Marken- oder Unternehmensnamen wirbt, die Anzeige aber auf eine andere, direkt verbundene Domain führt.

Die Ausnahme gilt nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Der verwendete Unternehmensname bildet den bekannten Namen oder die Marke des Werbetreibenden korrekt ab.
  • Zwischen Werbetreibendem und Inhaber der Ziel-Domain besteht eine verifizierte direkte Beziehung.
  • Die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen werden auf der Ziel-Domain direkt angeboten.

Google nennt zugleich klare Ausschlüsse. Drittanbieter-Reseller, unabhängige Buchungsvermittler, Affiliate-Distributoren und Weiterverkäufer dürfen den alleinstehenden Markennamen des angebotenen Produkts, der Dienstleistung oder Unterkunft nicht als ihren Unternehmensnamen verwenden. Damit bleibt die Regel gegen eine irreführende Markenwirkung bestehen.

Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist

In vielen Organisationen liegen Marke, Kampagnenkonto, Shop, Buchungsstrecke und Produktseite nicht auf derselben Domain. Das kann etwa bei Konzernstrukturen, Markenportfolios, länderspezifischen Shops oder technischen Plattformen vorkommen. Die neue Regel schafft hier keinen Freifahrtschein, aber einen klareren Rahmen für Konstellationen mit einer nachweisbaren direkten Verbindung.

Für Performance-Marketing-Teams ist das vor allem ein Governance-Thema. Der angezeigte Name beeinflusst, wie Nutzer eine Anzeige einordnen. Die Zielseite muss diese Erwartung auch einlösen. Wer eine Markenbezeichnung nutzt, obwohl die Beziehung zur Ziel-Domain nicht belegt ist oder dort kein direktes Angebot vorliegt, kann sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Die Prüfung sollte nicht allein im Kampagnenmanagement stattfinden. Rechts-, Marken- und Webteams besitzen oft unterschiedliche Teile der nötigen Information. Eine kurze verbindliche Abstimmung vor der Änderung von Unternehmensnamen reduziert Rückfragen und sorgt dafür, dass Anzeigenasset, Landingpage und rechtliche Zuordnung dieselbe Geschichte erzählen.

Die Anpassung ist außerdem für Konten relevant, in denen unterschiedliche Teams Markenführung, Webplattform und Kampagnensteuerung verantworten. Ohne abgestimmte Domain- und Markeninformationen entstehen leicht Ablehnungen, unnötige Änderungen an Assets oder unklare Zuständigkeiten. Eine saubere Kontostruktur gehört deshalb ebenso dazu wie die laufende Optimierung einer SEA-Kampagne.

Diese drei Prüfungen sollten Marketingteams jetzt durchführen

1. Unternehmensnamen und finale URLs inventarisieren

Exportieren Sie zunächst die aktiven Assets mit Unternehmensnamen und gleichen Sie sie mit den finalen URLs ab. Markieren Sie Fälle, in denen Name und Domain nicht identisch sind. Besonders wichtig sind Kampagnen für Marken, Untermarken, internationale Websites, Shop-Subdomains und externe Buchungsstrecken.

2. Direkte Beziehungen belastbar dokumentieren

Für jede abweichende Domain sollte intern nachvollziehbar sein, wer sie besitzt und wie die direkte Beziehung zum Werbetreibenden aussieht. Geeignet sind beispielsweise eindeutige Konzernzugehörigkeiten, Markeninhaberschaft oder dokumentierte Betreiberbeziehungen. Die Dokumentation ersetzt keine Prüfung durch Google, erleichtert aber eine konsistente Antwort, falls Assets abgelehnt oder überprüft werden.

3. Angebot und Markenführung auf der Zielseite prüfen

Kontrollieren Sie, ob die beworbene Leistung auf der Ziel-Domain wirklich direkt angeboten wird und die Markenbezeichnung dort verständlich eingeordnet ist. Eine Landingpage, die nur weiterleitet oder die Marke ohne erkennbaren Bezug verwendet, ist kein belastbarer Fall für die Ausnahme. Prüfen Sie dabei auch die Anzeigenvorschau, finale URL und Tracking-Weiterleitungen. Bei technischen Änderungen hilft es, die Auswirkungen in einer strukturierten SEA-Steuerung mit Budget, Struktur und Messung mitzuverfolgen.

Was Agenturen und Vermittler beachten müssen

Die Aktualisierung ändert nichts daran, dass unabhängige Vermittler oder Reseller den Markennamen eines Angebots nicht einfach als eigenen Unternehmensnamen einsetzen dürfen. Das betrifft unter anderem Affiliate-Modelle, Plattformen mit Drittangeboten und Buchungsportale ohne die geforderte direkte Beziehung. Entscheidend ist nicht, ob ein Produkt im Sortiment vorhanden ist, sondern ob die Bedingungen der Richtlinie erfüllt sind.

Agenturen sollten deshalb keine allgemeine Namensänderung über Kundenkonten ausrollen. Sinnvoll ist eine Einzelfallprüfung mit dem werbenden Unternehmen. Dabei sollten besonders die Eigentümerschaft der Ziel-Domain, der sichtbare Markenauftritt auf der Landingpage und das konkrete Angebot dokumentiert werden. Ein solcher Prüfschritt ist Teil einer belastbaren SEA-Betreuung und verhindert, dass formale Anpassungen die Anzeigenfreigabe gefährden.

FAQ

Darf jetzt jede Marke auf jede verbundene Domain verlinken?

Nein. Google verlangt einen korrekt dargestellten anerkannten Namen, eine verifizierte direkte Beziehung zum Domaininhaber und ein direktes Angebot auf der Ziel-Domain. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Gilt die Ausnahme für Affiliates und unabhängige Reseller?

Nein. Google schließt Drittanbieter-Reseller, unabhängige Buchungsvermittler, Affiliate-Distributoren und Weiterverkäufer ausdrücklich von dieser Regelung aus.

Muss ein bestehendes Google-Ads-Konto sofort geändert werden?

Die Quelle fordert keine pauschale Sofortmaßnahme. Unternehmen sollten aber abweichende Unternehmensnamen und Ziel-Domains jetzt prüfen, um zulässige Fälle sauber zu dokumentieren und unzulässige Konstellationen frühzeitig zu erkennen.

Quelle und Einordnung

Google hat die Änderung am 1. Oktober 2026 im Advertising Policies Help Center veröffentlicht. Die dort beschriebene Ausnahme ist eng gefasst. Für Unternehmen liegt der praktische Nutzen daher weniger in einer neuen Gestaltungsfreiheit als in einem klareren Prüfmaßstab für direkt verbundene Marken- und Ziel-Domains.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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    Michael Zemanek 9. Oktober 2026 0 Comments
    NEWS

    YouTube Shorts Update: Originalinhalte werden für Marken wichtiger

    YouTube richtet die Empfehlungen im Shorts-Feed stärker auf Originalität aus. Kanäle, die überwiegend Videos anderer Creator erneut hochladen, ohne einen wesentlichen eigenen Beitrag zu leisten, können künftig weniger Ausspielung erhalten. Für Unternehmen, die Shorts in ihrer Content- oder Social-Media-Strategie nutzen, ist das vor allem ein Signal für die Produktions- und Freigabeprozesse: Wiederverwendung ist nicht ausgeschlossen, muss aber erkennbar einen eigenständigen Mehrwert schaffen.

    Inhaltsverzeichnis

    • Was YouTube am Shorts-Feed ändert
    • Warum Originalinhalte für Marken wichtiger werden
    • Was als eigener Mehrwert erkennbar werden kann
    • Eigene Stimme und Fachwissen
    • Unverwechselbarer Schnitt und Kontext
    • Wiederverwendung mit sauberer Prüfung
    • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
    • Was die Meldung nicht bedeutet
    • FAQ zum YouTube-Shorts-Update
    • Werden Reuploads auf YouTube Shorts verboten?
    • Reicht ein neuer Schnitt für mehr Ausspielung?
    • Was sollten B2B-Unternehmen aus der Änderung ableiten?
    • Quelle und Einordnung
    • Haben Sie Fragen?

    Was YouTube am Shorts-Feed ändert

    Die Ankündigung stammt von TeamYouTube und bezieht sich auf die Empfehlungslogik für Shorts. YouTube erklärt, dass die Systeme künftig Originalinhalte weiter priorisieren und die Reichweite von Inhalten reduzieren sollen, die von anderen Creatorn erneut hochgeladen werden, ohne dass etwas Eigenes hinzukommt. Ziel ist laut Plattform, Zuschauer besser mit Videos zu verbinden, die sie als wertvoll empfinden, und originellen Creatorn bessere Wachstumsmöglichkeiten zu geben.

    Entscheidend ist dabei nicht allein, ob Material aus einer anderen Quelle verwendet wird. YouTube nennt als mögliche eigene Beiträge unter anderem originäre Kommentare, einen unverwechselbaren Schnitt oder eigenes Storytelling. Kleine technische Eingriffe oder reine Template-Anpassungen genügen nach der Mitteilung nicht als eigenständige Perspektive. Die Änderung steht nach Angaben von YouTube im Einklang mit den bestehenden Plattformrichtlinien.

    Warum Originalinhalte für Marken wichtiger werden

    Viele Unternehmen arbeiten im Kurzvideo-Bereich mit wiederkehrenden Formaten, Agenturmaterial, Creator-Kooperationen oder Ausschnitten aus längeren Produktionen. Das ist nicht automatisch problematisch. Das Update macht aber deutlich, dass die redaktionelle Leistung sichtbar werden sollte. Ein Clip, der nur weitergereicht oder minimal verändert wird, kann sich im Shorts-Feed anders entwickeln als ein Beitrag mit eigener fachlicher Einordnung, eigener Moderation oder einer nachvollziehbaren Markenperspektive.

    Für Marketingteams verschiebt sich damit der Fokus von der bloßen Menge an Veröffentlichungen zu einem belastbaren Formatkonzept. Wer mit kurzen Videos Reichweite aufbauen möchte, sollte nicht nur auf Trendmaterial oder schnelle Wiederverwertung setzen. Besonders bei wiederkehrenden Branchennews, Produktdemonstrationen oder Creator-Content lohnt es sich, den eigenen Blickwinkel bereits bei der Planung festzulegen. Das passt zu einer nachhaltigen Social-Media-Marketing-Strategie für Unternehmen, in der Inhalte, Zielgruppe und Marke zusammen gedacht werden.

    Was als eigener Mehrwert erkennbar werden kann

    Die Ankündigung liefert keine vollständige Checkliste oder Garantie für Reichweite. Sie benennt jedoch klar die Richtung: Eigenständigkeit muss über geringfügige Bearbeitung hinausgehen. Für Marken kann das zum Beispiel bedeuten, einen externen Impuls mit eigener Expertise zu verbinden, ein Produkt anhand eines konkreten Nutzungsszenarios zu zeigen oder eine Diskussion durch eine nachvollziehbare Position einzuordnen.

    Eigene Stimme und Fachwissen

    Eine Moderatorin, ein Experte aus dem Unternehmen oder ein klar erkennbarer Marken-Voice-over kann einen Clip inhaltlich prägen. Entscheidend ist nicht die technische Form, sondern dass der Beitrag eine eigene Erklärung, Bewertung oder Geschichte liefert. Bei Branchenmaterial kann ein Unternehmen etwa erläutern, welche Konsequenz eine Entwicklung für Kunden, Beschaffung oder Anwendung hat.

    Unverwechselbarer Schnitt und Kontext

    Ein eigener Schnitt allein ist laut YouTube nicht zwangsläufig ausreichend, wenn er nur oberflächlich verändert. Sinnvoller ist ein Schnitt, der eine eigene Dramaturgie oder Erkenntnis ermöglicht: Ausgangsfrage, Einordnung, Beispiel und klare Schlussfolgerung. Dadurch wird aus vorhandenem Material ein nachvollziehbarer Beitrag für eine bestimmte Zielgruppe.

    Wiederverwendung mit sauberer Prüfung

    Die Reichweitenfrage ersetzt keine Rechteprüfung. Teams sollten bei Material von Creatorn, Partnern oder Kundinnen und Kunden weiterhin sicherstellen, dass Nutzungsrechte, Freigaben und Kennzeichnungen geklärt sind. Das YouTube-Update sagt nichts über neue urheberrechtliche Regeln aus; es betrifft die Empfehlungen im Shorts-Feed. Für die operative Umsetzung ist daher eine Abstimmung von Redaktion, Social-Team und Recht beziehungsweise Compliance sinnvoll.

    Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

    1. Shorts-Bestand analysieren: Prüfen Sie die zuletzt veröffentlichten und geplanten Shorts darauf, ob sie erkennbar eigene Kommentare, ein eigenes Narrativ oder einen eigenständigen Schnitt enthalten. Kennzeichnen Sie Formate, die hauptsächlich fremdes Material erneut verwenden.
    2. Briefings erweitern: Ergänzen Sie jedes Kurzvideo-Briefing um eine konkrete Antwort auf die Frage: Was ist unsere eigene Perspektive? Das kann Expertenwissen, ein Test, ein Praxisfall, eine Moderation oder eine eigene Story sein.
    3. Freigaben vor der Produktion klären: Legen Sie für Creator-Assets und Partnerclips fest, welche Bearbeitungen erlaubt sind und welche eigene Leistung das finale Short enthalten soll. So lassen sich Rechte- und Markenfragen vor dem Upload lösen.
    4. Leistung im Kontext beobachten: Vergleichen Sie nicht nur Views, sondern auch die Ausspielung unterschiedlicher Formattypen über einen ausreichend langen Zeitraum. Einzelne Videos beweisen keine Ursache; dokumentieren Sie daher Format, Quelle des Materials, eigene Beiträge und Veröffentlichungszeitpunkt.

    Für Unternehmen ohne festes Produktionssystem kann ein externer Blick helfen, Prozesse für Formatentwicklung, Redaktionsplanung und Qualitätssicherung aufzusetzen. Die Leistungsseite Social Media Agentur zeigt, welche Bausteine dafür relevant sein können. Auch ein Blick auf die Grundlagen eines Social Media Marketing hilft, einzelne Shorts in eine übergeordnete Kommunikationsstrategie einzuordnen.

    Was die Meldung nicht bedeutet

    YouTube hat mit dieser Mitteilung keine garantierten Reichweiten für originelle Shorts angekündigt. Ebenso nennt die Plattform keine Kennzahl oder feste Schwelle, ab wann ein Video als ausreichend eigenständig gilt. Die Systeme berücksichtigen weiterhin zahlreiche Signale, darunter Wiedergabeverlauf, Themeninteressen und Interaktionen. Unternehmen sollten die Nachricht deshalb als operative Priorität verstehen, nicht als einfache Regel für den Algorithmus.

    Auch die Nutzung vorhandener Clips ist nicht pauschal ausgeschlossen. Entscheidend ist laut Ankündigung, dass Kanäle bei Material anderer Creator einen realen zusätzlichen Wert schaffen. Wer die eigene Stimme, fachliche Einordnung und ein klares Storytelling einplant, schafft zugleich eine bessere Grundlage für differenzierbare Markeninhalte.

    FAQ zum YouTube-Shorts-Update

    Werden Reuploads auf YouTube Shorts verboten?

    Die Mitteilung spricht nicht von einem Verbot. YouTube kündigt an, die Reichweite von Inhalten zu reduzieren, die überwiegend fremde Videos ohne wesentliche eigene Beiträge erneut hochladen.

    Reicht ein neuer Schnitt für mehr Ausspielung?

    Nicht unbedingt. YouTube nennt geringfügige technische Änderungen und templatebasierte Anpassungen ausdrücklich nicht als ausreichenden Ersatz für eine eigene Perspektive. Eigene Kommentare, unverwechselbare Bearbeitung oder Storytelling sind die in der Mitteilung genannten Beispiele.

    Was sollten B2B-Unternehmen aus der Änderung ableiten?

    B2B-Teams können externe Impulse mit eigener Expertise verbinden: etwa durch eine Fachmeinung, einen Praxisfall, eine Produktanwendung oder die Einordnung einer Branchennachricht. So wird ein Short zugleich für die Zielgruppe nützlicher und als eigener Beitrag erkennbar.

    Quelle und Einordnung

    Grundlage dieses Beitrags ist die Ankündigung „Prioritizing original content on Shorts“ von TeamYouTube. Sie beschreibt die Anpassung der Empfehlungen im Shorts-Feed und nennt die Bedeutung eigener Kommentare, eigener Bearbeitung und eigenständigen Storytellings. Aussagen zu konkreten Reichweiten, individuellen Konten oder einem festen Zeitpunkt für Effekte enthält die Quelle nicht.

    Haben Sie Fragen?

    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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      Michael Zemanek 2. Oktober 2026 0 Comments
      NEWS

      Google Analytics App-Conversions: Neue Berichte für Unternehmen mit Apps

      Google Analytics erweitert seine Funktionen für App-Conversions: Seit dem 29. September 2026 lassen sich App-Conversions in Berichten zur Conversion-Performance, zur Attributionsanalyse und zu Attributionsmodellen berücksichtigen. Für Unternehmen mit Apps ist das vor allem ein Reporting-Thema: Sie können die Wirkung von Marketingmaßnahmen über Kanäle hinweg differenzierter auswerten. Wichtig bleibt jedoch, die Verfügbarkeit in der eigenen Property und die Grenzen einzelner Funktionen vor einer Umstellung zu prüfen.

      Inhaltsverzeichnis

      • Was Google Analytics bei App-Conversions erweitert
      • Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist
      • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
      • 1. Verfügbarkeit in jeder relevanten Property feststellen
      • 2. Conversion-Definitionen und Berichtsansichten abgleichen
      • 3. Attributionseinstellungen bewusst testen und festhalten
      • 4. Budgetplanung nicht vorschnell auf App-Conversions übertragen
      • Ein pragmatischer Ablauf für die nächsten Tage
      • FAQ zu Google Analytics App-Conversions
      • Sind App-Conversions jetzt in allen Google-Analytics-Properties verfügbar?
      • Welche Berichte unterstützen App-Conversions?
      • Können kanalübergreifende Budgetfunktionen nun auch App-Conversions verwenden?
      • Quelle und Einordnung
      • Haben Sie Fragen?

      Was Google Analytics bei App-Conversions erweitert

      Google Analytics unterstützt App-Conversions nun in den Berichten zur Performance, in der Attributionsanalyse und in Berichten zu Attributionsmodellen. Damit werden App-Conversions in die vorhandenen Funktionen für kanalübergreifende Auswertungen einbezogen. Für Marketingteams bedeutet das: Die Auswertung muss nicht mehr ausschließlich auf Web-Conversions fokussieren, wenn eine App Teil des Kauf-, Lead- oder Nutzungsprozesses ist.

      Zusätzlich können Attributionseinstellungen für App-Conversions unabhängig angepasst werden. Google beschreibt damit mehr Kontrolle darüber, wie Conversion-Credits in den Berichten Kanälen zugeordnet werden. Die Änderung betrifft folglich nicht nur die Ansicht der Kennzahlen, sondern auch die fachliche Grundlage, auf der Teams Berichte interpretieren und Maßnahmen priorisieren.

      Die Ankündigung ist allerdings kein pauschaler Schalter für jede Google-Analytics-Property. Laut Google kann die Funktion in einzelnen Properties noch fehlen; der Zugang wird schrittweise erweitert. Zudem unterstützen die Funktionen für kanalübergreifende Budgetplanung derzeit weiterhin ausschließlich Web-Conversions. Wer Web und App gemeinsam steuert, sollte diese beiden Ebenen deshalb nicht gleichsetzen.

      Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist

      Viele Unternehmen gewinnen Interessenten über Suchanzeigen, Social Ads oder organische Inhalte, während ein Teil der späteren Nutzung oder Abschlüsse in einer App stattfindet. Wenn App-Conversions in den relevanten Berichten fehlen, entsteht schnell eine verkürzte Sicht auf die Customer Journey. Die Erweiterung kann helfen, Conversion-Leistung und Attribution mit stärkerem App-Bezug zu analysieren.

      Das ersetzt keine saubere Messkonzeption. Die Aussagekraft eines Berichts hängt weiterhin davon ab, welche Conversions definiert sind, welche Datenquellen verknüpft wurden und ob Teams Kennzahlen konsistent lesen. Einen sinnvollen Ausgangspunkt bietet auch der Überblick zu Conversions in Google Analytics 4. Für Begriffe, Strukturen und Einsatzbereiche von Google Analytics ist das Glossar eine ergänzende Orientierung.

      Besonders relevant ist die unabhängige Anpassung der Attribution. Sie schafft einen zusätzlichen Konfigurationspunkt, an dem Marketing, Analytics und gegebenenfalls App-Produktteams dieselben Annahmen teilen sollten. Eine Änderung an der Attribution kann die Zuordnung in Berichten verändern. Sie ist deshalb kein kosmetischer Schritt, sondern sollte nachvollziehbar dokumentiert und gegen bestehende Reporting-Standards geprüft werden.

      Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

      1. Verfügbarkeit in jeder relevanten Property feststellen

      Prüfen Sie zunächst, ob die neuen App-Conversion-Funktionen in der Google-Analytics-Property tatsächlich verfügbar sind. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass die Freigabe noch nicht alle Properties erreicht haben kann. Dokumentieren Sie dabei, welche Property, welche App-Datenströme und welche Google-Ads-Verknüpfungen betroffen sind. So vermeiden Sie, eine allgemeine Produktmeldung mit einer bereits nutzbaren Funktion zu verwechseln.

      2. Conversion-Definitionen und Berichtsansichten abgleichen

      Vergleichen Sie die in Google Analytics vorhandenen App-Conversions mit den Conversion-Zielen, die im Marketingreporting verwendet werden. Klären Sie beispielsweise, ob ein In-App-Kauf, eine Registrierung oder eine qualifizierte Aktion für die gleichen Steuerungsfragen steht wie eine Web-Conversion. Erst mit klaren Definitionen lassen sich Performance-, Attributionsanalyse- und Attributionsmodell-Berichte sinnvoll gegenüberstellen.

      Für Paid-Media-Teams gehört dazu auch ein Abgleich mit den eigenen Google-Ads-Reports. Wer Reporting-Prozesse weiter strukturieren möchte, findet bei den PPC-Reporting-Tools zusätzliche Anhaltspunkte für wiederkehrende Prüfungen und klare Berichtsroutinen.

      3. Attributionseinstellungen bewusst testen und festhalten

      Die getrennt anpassbaren Einstellungen für App-Conversions sollten nicht unmittelbar produktiv geändert werden. Halten Sie den Ausgangszustand fest, definieren Sie eine Testfrage und prüfen Sie anschließend, wie sich die Zuordnung in den Berichten verändert. Wichtig ist eine gemeinsame Entscheidung von Marketing und Analytics: Welche Attribution unterstützt die konkrete Steuerungsfrage, und welche Kennzahlen bleiben für Vergleiche über Zeit stabil?

      4. Budgetplanung nicht vorschnell auf App-Conversions übertragen

      Die kanalübergreifenden Budgetfunktionen unterstützen laut Google weiterhin nur Web-Conversions. Planungsentscheidungen für App-Kampagnen sollten deshalb nicht darauf gestützt werden, dass App-Conversions nun in mehreren Reporting- und Attributionsberichten sichtbar sind. Trennen Sie Reporting-Fortschritt und Budgetfunktion klar und kommunizieren Sie diese Grenze an Stakeholder.

      Ein pragmatischer Ablauf für die nächsten Tage

      1. Inventarisieren Sie die betroffenen Google-Analytics-Properties, App-Datenströme und Conversion-Ziele.
      2. Prüfen Sie die Feature-Verfügbarkeit und halten Sie fehlende Zugänge je Property fest.
      3. Vergleichen Sie ausgewählte App-Conversions in den drei genannten Berichtstypen mit Ihrem etablierten Reporting.
      4. Testen Sie Attributionseinstellungen nur mit einer dokumentierten Hypothese und einem klaren Vergleichszeitraum.
      5. Behalten Sie für kanalübergreifende Budgetplanung vorerst die Web-Conversion-Grenze im Prozess bei.

      Wenn im Unternehmen Ressourcen für Messkonzept, Datenqualität und Reporting fehlen, kann eine Web-Analytics-Agentur dabei unterstützen, Verantwortlichkeiten und Prüfprozesse sauber aufzusetzen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Berichte zu aktivieren, sondern aus verfügbaren Daten belastbare Entscheidungen abzuleiten.

      FAQ zu Google Analytics App-Conversions

      Sind App-Conversions jetzt in allen Google-Analytics-Properties verfügbar?

      Nein. Google weist darauf hin, dass die Funktion noch nicht in jeder Property verfügbar sein kann und weiter ausgerollt wird. Die Verfügbarkeit sollte daher direkt in der eigenen Property geprüft werden.

      Welche Berichte unterstützen App-Conversions?

      Google nennt die Conversion-Performance, die Attributionsanalyse und Attributionsmodell-Berichte. App-Conversions werden damit in mehreren bestehenden Reporting-Bereichen unterstützt.

      Können kanalübergreifende Budgetfunktionen nun auch App-Conversions verwenden?

      Nein. Nach aktuellem Stand von Google unterstützen diese Budgetfunktionen weiterhin nur Web-Conversions.

      Quelle und Einordnung

      Die Angaben beruhen auf der Veröffentlichung „What’s new in Google Analytics“ von Google Analytics Help, Abschnitt vom 29. September 2026. Der Beitrag ordnet die dort beschriebenen Funktionen für deutsche Marketing- und Analytics-Teams ein und trennt bestätigte Produktinformationen von empfohlenen Prüfprozessen.

      Haben Sie Fragen?

      Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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        Michael Zemanek 1. Oktober 2026 0 Comments
        NEWS

        EmpCo-Regeln gelten: Was Unternehmen bei Umweltwerbung beachten müssen

        Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Anforderungen für die Bewerbung umweltbezogener Produkteigenschaften. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Unternehmen Begriffe wie „umweltfreundlich“ belegen können müssen und pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nicht mehr zulässig sind. Für Marketingteams ist das unmittelbar relevant: Die Prüfung betrifft nicht nur Verpackungen und Produktseiten, sondern ebenso Anzeigen, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Landingpages und Inhalte im Online-Shop.

        Inhaltsverzeichnis

        • Was sich bei Umweltwerbung geändert hat
        • Warum das für Unternehmen und Marketing relevant ist
        • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
        • 1. Alle Umweltbegriffe kanalübergreifend erfassen
        • 2. Für jede Aussage einen belastbaren Nachweis zuordnen
        • 3. Siegel und Labels getrennt bewerten
        • 4. Freigabeprozesse für neue Creatives ergänzen
        • Pragmatische Priorisierung für die nächsten Wochen
        • FAQ zu den EmpCo-Regeln und Umweltwerbung
        • Sind Begriffe wie „umweltfreundlich“ weiterhin verwendbar?
        • Welche Kanäle sollten geprüft werden?
        • Was bedeuten die neuen EU-Labels?
        • Quelle und Einordnung
        • Haben Sie Fragen?

        Was sich bei Umweltwerbung geändert hat

        Die aktuellen Regeln sollen Greenwashing verhindern und Käuferinnen und Käufern eine verlässlichere Orientierung geben. Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss die Aussage nachvollziehbar untermauern können. Allgemeine, nicht näher erklärte Umweltaussagen sind laut Bundesregierung ein Beispiel für Werbung, die künftig nicht mehr zulässig ist.

        Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln steigt der Prüfbedarf. Unternehmen dürfen nur Siegel verwenden, die staatlich vergeben werden oder auf festgelegten Zertifizierungssystemen beruhen. Ein Logo, eine selbst gewählte Kennzeichnung oder eine unklare Auszeichnung ist damit nicht automatisch ein belastbares Qualitätssignal für die Werbung.

        Zusätzlich werden zwei EU-weit geltende Hinweise eingeführt: Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Das GARAN-Label kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller. Diese Labels betreffen vor allem die Produktkommunikation und sind von werblichen Umweltversprechen klar zu unterscheiden.

        Warum das für Unternehmen und Marketing relevant ist

        Werbeaussagen entstehen heute an vielen Stellen: im Produktdatenfeed, in Kampagnenvarianten, in Bildtexten, im Influencer-Briefing oder durch Inhalte externer Agenturen. Gerade bei schnell produzierten Creatives kann eine pauschale Formulierung unbemerkt in mehrere Kanäle gelangen. Die neue Lage macht deshalb eine konsistente Freigabe wichtiger als die bloße Prüfung einzelner Produktseiten.

        Für Online-Händler und B2B-Anbieter ist zudem entscheidend, dass die Aussage zum konkreten Angebot passt. Eine belegbare Produkteigenschaft sollte nicht zu einem allgemeineren Markenversprechen ausgeweitet werden. Marketingverantwortliche sollten bei der Überarbeitung auch die Informationsarchitektur ihrer Website einbeziehen: Auf der Seite zu Datenschutz werden zwar andere rechtliche Pflichten behandelt, aber auch dort zeigt sich, warum klare Zuständigkeiten und dokumentierte Website-Prozesse sinnvoll sind.

        Für Suchanzeigen gilt dasselbe Prinzip. Texte in der Suchmaschinenwerbung müssen dieselbe belastbare Grundlage haben wie Aussagen auf der Zielseite. Wer ein Umweltargument als Anzeigentext einsetzt, sollte deshalb sicherstellen, dass die Landingpage die Aussage sachlich einordnet und die interne Freigabe dokumentiert ist.

        Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

        1. Alle Umweltbegriffe kanalübergreifend erfassen

        Erstellen Sie zunächst eine Liste aller aktiven Aussagen zu Umwelt, Klima, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit oder Haltbarkeit. Beziehen Sie Produktdetailseiten, Kategorietexte, Marktplatz-Listings, Kampagnen, E-Mail-Vorlagen, PDFs und Social-Media-Assets ein. Wichtig ist nicht nur der genaue Wortlaut: Auch Bildmotive, Siegel und grafische Zusätze können eine umweltbezogene Erwartung auslösen.

        2. Für jede Aussage einen belastbaren Nachweis zuordnen

        Ordnen Sie jeder verbleibenden Aussage die konkrete Grundlage zu, etwa eine technische Spezifikation, ein Zertifikat oder eine nachvollziehbare interne Dokumentation. Fehlt eine klare Zuordnung, sollte die Aussage nicht weiterverwendet werden, bis Fachabteilung und gegebenenfalls Rechtsberatung sie geprüft haben. Das Marketing sollte Nachweise nicht selbst erfinden oder aus unvollständigen Unterlagen ableiten.

        3. Siegel und Labels getrennt bewerten

        Prüfen Sie, welche Kennzeichen auf Produkten, Bildern und Werbemitteln erscheinen. Die Bundesregierung nennt als Maßstab staatliche Siegel oder Siegel aus festgelegten Zertifizierungssystemen. Halten Sie für jedes genutzte Siegel fest, woher es stammt, welche Voraussetzungen gelten und für welches konkrete Produkt es verwendet werden darf. Das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label sollten dabei nicht als allgemeine Nachhaltigkeitsauszeichnung interpretiert werden.

        4. Freigabeprozesse für neue Creatives ergänzen

        Verankern Sie die Prüfung schon im Briefing. Eine kurze Pflichtfrage wie „Enthält das Motiv oder der Text ein Umweltversprechen oder ein Siegel?“ verhindert, dass problematische Formulierungen erst nach dem Kampagnenstart auffallen. Das ist besonders wichtig, wenn Teams mit Vorlagen, KI-gestützten Textentwürfen oder vielen regionalen Varianten arbeiten.

        Pragmatische Priorisierung für die nächsten Wochen

        Beginnen Sie mit den öffentlich sichtbaren, reichweitenstarken Aussagen: bezahlte Anzeigen, zentrale Produktseiten und aktuelle Kampagnen. Danach folgen ältere Downloadmaterialien, wiederkehrende Newsletter und Archivseiten. Parallel kann ein verbindliches Wording-Dokument helfen, in dem zulässige Formulierungen, zuständige Prüfer und der Ablageort der Nachweise festgehalten werden.

        Die Bundesregierung beschreibt die Regelungen als Schutz vor irreführenden Werbeaussagen. Daraus folgt für die Praxis keine pauschale Aussage, dass jede Umweltkommunikation ausgeschlossen wäre. Entscheidend ist vielmehr, ob ein konkretes Versprechen belegt werden kann und ob eingesetzte Siegel die genannten Anforderungen erfüllen.

        FAQ zu den EmpCo-Regeln und Umweltwerbung

        Sind Begriffe wie „umweltfreundlich“ weiterhin verwendbar?

        Die Bundesregierung erklärt, dass Unternehmen solche Werbebegriffe ab dem 27. September belegen können müssen. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nennt sie als nicht mehr zulässige Beispiele. Die konkrete Prüfung einer einzelnen Formulierung sollte im Unternehmen mit den zuständigen Fachstellen erfolgen.

        Welche Kanäle sollten geprüft werden?

        Relevant sind alle Verbraucherkommunikationen, in denen ein Umweltversprechen oder Siegel auftaucht: Website, Shop, Anzeigen, Produktfeeds, Newsletter, Social Media und gedruckte Materialien. Priorität haben aktuell ausgespielte und reichweitenstarke Inhalte.

        Was bedeuten die neuen EU-Labels?

        Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch. Das GARAN-Label weist auf zusätzliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers hin. Beide Labels sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen geben.

        Quelle und Einordnung

        Die Angaben zum Anwendungsbeginn, zu pauschalen Umweltwerbeaussagen, zu Siegeln sowie zu den beiden Labels stammen aus der Übersicht der Bundesregierung zu den gesetzlichen Neuregelungen im September 2026. Dieser Beitrag ordnet die dort genannten Punkte für Marketing- und Website-Prozesse ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

        Haben Sie Fragen?

        Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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          Michael Zemanek 29. September 2026 0 Comments
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