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NEWS
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Category: NEWS

NEWS

YouTube Shorts Update: Originalinhalte werden für Marken wichtiger

YouTube richtet die Empfehlungen im Shorts-Feed stärker auf Originalität aus. Kanäle, die überwiegend Videos anderer Creator erneut hochladen, ohne einen wesentlichen eigenen Beitrag zu leisten, können künftig weniger Ausspielung erhalten. Für Unternehmen, die Shorts in ihrer Content- oder Social-Media-Strategie nutzen, ist das vor allem ein Signal für die Produktions- und Freigabeprozesse: Wiederverwendung ist nicht ausgeschlossen, muss aber erkennbar einen eigenständigen Mehrwert schaffen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was YouTube am Shorts-Feed ändert
  • Warum Originalinhalte für Marken wichtiger werden
  • Was als eigener Mehrwert erkennbar werden kann
  • Eigene Stimme und Fachwissen
  • Unverwechselbarer Schnitt und Kontext
  • Wiederverwendung mit sauberer Prüfung
  • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
  • Was die Meldung nicht bedeutet
  • FAQ zum YouTube-Shorts-Update
  • Werden Reuploads auf YouTube Shorts verboten?
  • Reicht ein neuer Schnitt für mehr Ausspielung?
  • Was sollten B2B-Unternehmen aus der Änderung ableiten?
  • Quelle und Einordnung
  • Haben Sie Fragen?

Was YouTube am Shorts-Feed ändert

Die Ankündigung stammt von TeamYouTube und bezieht sich auf die Empfehlungslogik für Shorts. YouTube erklärt, dass die Systeme künftig Originalinhalte weiter priorisieren und die Reichweite von Inhalten reduzieren sollen, die von anderen Creatorn erneut hochgeladen werden, ohne dass etwas Eigenes hinzukommt. Ziel ist laut Plattform, Zuschauer besser mit Videos zu verbinden, die sie als wertvoll empfinden, und originellen Creatorn bessere Wachstumsmöglichkeiten zu geben.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob Material aus einer anderen Quelle verwendet wird. YouTube nennt als mögliche eigene Beiträge unter anderem originäre Kommentare, einen unverwechselbaren Schnitt oder eigenes Storytelling. Kleine technische Eingriffe oder reine Template-Anpassungen genügen nach der Mitteilung nicht als eigenständige Perspektive. Die Änderung steht nach Angaben von YouTube im Einklang mit den bestehenden Plattformrichtlinien.

Warum Originalinhalte für Marken wichtiger werden

Viele Unternehmen arbeiten im Kurzvideo-Bereich mit wiederkehrenden Formaten, Agenturmaterial, Creator-Kooperationen oder Ausschnitten aus längeren Produktionen. Das ist nicht automatisch problematisch. Das Update macht aber deutlich, dass die redaktionelle Leistung sichtbar werden sollte. Ein Clip, der nur weitergereicht oder minimal verändert wird, kann sich im Shorts-Feed anders entwickeln als ein Beitrag mit eigener fachlicher Einordnung, eigener Moderation oder einer nachvollziehbaren Markenperspektive.

Für Marketingteams verschiebt sich damit der Fokus von der bloßen Menge an Veröffentlichungen zu einem belastbaren Formatkonzept. Wer mit kurzen Videos Reichweite aufbauen möchte, sollte nicht nur auf Trendmaterial oder schnelle Wiederverwertung setzen. Besonders bei wiederkehrenden Branchennews, Produktdemonstrationen oder Creator-Content lohnt es sich, den eigenen Blickwinkel bereits bei der Planung festzulegen. Das passt zu einer nachhaltigen Social-Media-Marketing-Strategie für Unternehmen, in der Inhalte, Zielgruppe und Marke zusammen gedacht werden.

Was als eigener Mehrwert erkennbar werden kann

Die Ankündigung liefert keine vollständige Checkliste oder Garantie für Reichweite. Sie benennt jedoch klar die Richtung: Eigenständigkeit muss über geringfügige Bearbeitung hinausgehen. Für Marken kann das zum Beispiel bedeuten, einen externen Impuls mit eigener Expertise zu verbinden, ein Produkt anhand eines konkreten Nutzungsszenarios zu zeigen oder eine Diskussion durch eine nachvollziehbare Position einzuordnen.

Eigene Stimme und Fachwissen

Eine Moderatorin, ein Experte aus dem Unternehmen oder ein klar erkennbarer Marken-Voice-over kann einen Clip inhaltlich prägen. Entscheidend ist nicht die technische Form, sondern dass der Beitrag eine eigene Erklärung, Bewertung oder Geschichte liefert. Bei Branchenmaterial kann ein Unternehmen etwa erläutern, welche Konsequenz eine Entwicklung für Kunden, Beschaffung oder Anwendung hat.

Unverwechselbarer Schnitt und Kontext

Ein eigener Schnitt allein ist laut YouTube nicht zwangsläufig ausreichend, wenn er nur oberflächlich verändert. Sinnvoller ist ein Schnitt, der eine eigene Dramaturgie oder Erkenntnis ermöglicht: Ausgangsfrage, Einordnung, Beispiel und klare Schlussfolgerung. Dadurch wird aus vorhandenem Material ein nachvollziehbarer Beitrag für eine bestimmte Zielgruppe.

Wiederverwendung mit sauberer Prüfung

Die Reichweitenfrage ersetzt keine Rechteprüfung. Teams sollten bei Material von Creatorn, Partnern oder Kundinnen und Kunden weiterhin sicherstellen, dass Nutzungsrechte, Freigaben und Kennzeichnungen geklärt sind. Das YouTube-Update sagt nichts über neue urheberrechtliche Regeln aus; es betrifft die Empfehlungen im Shorts-Feed. Für die operative Umsetzung ist daher eine Abstimmung von Redaktion, Social-Team und Recht beziehungsweise Compliance sinnvoll.

Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

  1. Shorts-Bestand analysieren: Prüfen Sie die zuletzt veröffentlichten und geplanten Shorts darauf, ob sie erkennbar eigene Kommentare, ein eigenes Narrativ oder einen eigenständigen Schnitt enthalten. Kennzeichnen Sie Formate, die hauptsächlich fremdes Material erneut verwenden.
  2. Briefings erweitern: Ergänzen Sie jedes Kurzvideo-Briefing um eine konkrete Antwort auf die Frage: Was ist unsere eigene Perspektive? Das kann Expertenwissen, ein Test, ein Praxisfall, eine Moderation oder eine eigene Story sein.
  3. Freigaben vor der Produktion klären: Legen Sie für Creator-Assets und Partnerclips fest, welche Bearbeitungen erlaubt sind und welche eigene Leistung das finale Short enthalten soll. So lassen sich Rechte- und Markenfragen vor dem Upload lösen.
  4. Leistung im Kontext beobachten: Vergleichen Sie nicht nur Views, sondern auch die Ausspielung unterschiedlicher Formattypen über einen ausreichend langen Zeitraum. Einzelne Videos beweisen keine Ursache; dokumentieren Sie daher Format, Quelle des Materials, eigene Beiträge und Veröffentlichungszeitpunkt.

Für Unternehmen ohne festes Produktionssystem kann ein externer Blick helfen, Prozesse für Formatentwicklung, Redaktionsplanung und Qualitätssicherung aufzusetzen. Die Leistungsseite Social Media Agentur zeigt, welche Bausteine dafür relevant sein können. Auch ein Blick auf die Grundlagen eines Social Media Marketing hilft, einzelne Shorts in eine übergeordnete Kommunikationsstrategie einzuordnen.

Was die Meldung nicht bedeutet

YouTube hat mit dieser Mitteilung keine garantierten Reichweiten für originelle Shorts angekündigt. Ebenso nennt die Plattform keine Kennzahl oder feste Schwelle, ab wann ein Video als ausreichend eigenständig gilt. Die Systeme berücksichtigen weiterhin zahlreiche Signale, darunter Wiedergabeverlauf, Themeninteressen und Interaktionen. Unternehmen sollten die Nachricht deshalb als operative Priorität verstehen, nicht als einfache Regel für den Algorithmus.

Auch die Nutzung vorhandener Clips ist nicht pauschal ausgeschlossen. Entscheidend ist laut Ankündigung, dass Kanäle bei Material anderer Creator einen realen zusätzlichen Wert schaffen. Wer die eigene Stimme, fachliche Einordnung und ein klares Storytelling einplant, schafft zugleich eine bessere Grundlage für differenzierbare Markeninhalte.

FAQ zum YouTube-Shorts-Update

Werden Reuploads auf YouTube Shorts verboten?

Die Mitteilung spricht nicht von einem Verbot. YouTube kündigt an, die Reichweite von Inhalten zu reduzieren, die überwiegend fremde Videos ohne wesentliche eigene Beiträge erneut hochladen.

Reicht ein neuer Schnitt für mehr Ausspielung?

Nicht unbedingt. YouTube nennt geringfügige technische Änderungen und templatebasierte Anpassungen ausdrücklich nicht als ausreichenden Ersatz für eine eigene Perspektive. Eigene Kommentare, unverwechselbare Bearbeitung oder Storytelling sind die in der Mitteilung genannten Beispiele.

Was sollten B2B-Unternehmen aus der Änderung ableiten?

B2B-Teams können externe Impulse mit eigener Expertise verbinden: etwa durch eine Fachmeinung, einen Praxisfall, eine Produktanwendung oder die Einordnung einer Branchennachricht. So wird ein Short zugleich für die Zielgruppe nützlicher und als eigener Beitrag erkennbar.

Quelle und Einordnung

Grundlage dieses Beitrags ist die Ankündigung „Prioritizing original content on Shorts“ von TeamYouTube. Sie beschreibt die Anpassung der Empfehlungen im Shorts-Feed und nennt die Bedeutung eigener Kommentare, eigener Bearbeitung und eigenständigen Storytellings. Aussagen zu konkreten Reichweiten, individuellen Konten oder einem festen Zeitpunkt für Effekte enthält die Quelle nicht.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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    Michael Zemanek 2. Oktober 2026 0 Comments
    NEWS

    Google Analytics App-Conversions: Neue Berichte für Unternehmen mit Apps

    Google Analytics erweitert seine Funktionen für App-Conversions: Seit dem 29. September 2026 lassen sich App-Conversions in Berichten zur Conversion-Performance, zur Attributionsanalyse und zu Attributionsmodellen berücksichtigen. Für Unternehmen mit Apps ist das vor allem ein Reporting-Thema: Sie können die Wirkung von Marketingmaßnahmen über Kanäle hinweg differenzierter auswerten. Wichtig bleibt jedoch, die Verfügbarkeit in der eigenen Property und die Grenzen einzelner Funktionen vor einer Umstellung zu prüfen.

    Inhaltsverzeichnis

    • Was Google Analytics bei App-Conversions erweitert
    • Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist
    • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
    • 1. Verfügbarkeit in jeder relevanten Property feststellen
    • 2. Conversion-Definitionen und Berichtsansichten abgleichen
    • 3. Attributionseinstellungen bewusst testen und festhalten
    • 4. Budgetplanung nicht vorschnell auf App-Conversions übertragen
    • Ein pragmatischer Ablauf für die nächsten Tage
    • FAQ zu Google Analytics App-Conversions
    • Sind App-Conversions jetzt in allen Google-Analytics-Properties verfügbar?
    • Welche Berichte unterstützen App-Conversions?
    • Können kanalübergreifende Budgetfunktionen nun auch App-Conversions verwenden?
    • Quelle und Einordnung
    • Haben Sie Fragen?

    Was Google Analytics bei App-Conversions erweitert

    Google Analytics unterstützt App-Conversions nun in den Berichten zur Performance, in der Attributionsanalyse und in Berichten zu Attributionsmodellen. Damit werden App-Conversions in die vorhandenen Funktionen für kanalübergreifende Auswertungen einbezogen. Für Marketingteams bedeutet das: Die Auswertung muss nicht mehr ausschließlich auf Web-Conversions fokussieren, wenn eine App Teil des Kauf-, Lead- oder Nutzungsprozesses ist.

    Zusätzlich können Attributionseinstellungen für App-Conversions unabhängig angepasst werden. Google beschreibt damit mehr Kontrolle darüber, wie Conversion-Credits in den Berichten Kanälen zugeordnet werden. Die Änderung betrifft folglich nicht nur die Ansicht der Kennzahlen, sondern auch die fachliche Grundlage, auf der Teams Berichte interpretieren und Maßnahmen priorisieren.

    Die Ankündigung ist allerdings kein pauschaler Schalter für jede Google-Analytics-Property. Laut Google kann die Funktion in einzelnen Properties noch fehlen; der Zugang wird schrittweise erweitert. Zudem unterstützen die Funktionen für kanalübergreifende Budgetplanung derzeit weiterhin ausschließlich Web-Conversions. Wer Web und App gemeinsam steuert, sollte diese beiden Ebenen deshalb nicht gleichsetzen.

    Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist

    Viele Unternehmen gewinnen Interessenten über Suchanzeigen, Social Ads oder organische Inhalte, während ein Teil der späteren Nutzung oder Abschlüsse in einer App stattfindet. Wenn App-Conversions in den relevanten Berichten fehlen, entsteht schnell eine verkürzte Sicht auf die Customer Journey. Die Erweiterung kann helfen, Conversion-Leistung und Attribution mit stärkerem App-Bezug zu analysieren.

    Das ersetzt keine saubere Messkonzeption. Die Aussagekraft eines Berichts hängt weiterhin davon ab, welche Conversions definiert sind, welche Datenquellen verknüpft wurden und ob Teams Kennzahlen konsistent lesen. Einen sinnvollen Ausgangspunkt bietet auch der Überblick zu Conversions in Google Analytics 4. Für Begriffe, Strukturen und Einsatzbereiche von Google Analytics ist das Glossar eine ergänzende Orientierung.

    Besonders relevant ist die unabhängige Anpassung der Attribution. Sie schafft einen zusätzlichen Konfigurationspunkt, an dem Marketing, Analytics und gegebenenfalls App-Produktteams dieselben Annahmen teilen sollten. Eine Änderung an der Attribution kann die Zuordnung in Berichten verändern. Sie ist deshalb kein kosmetischer Schritt, sondern sollte nachvollziehbar dokumentiert und gegen bestehende Reporting-Standards geprüft werden.

    Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

    1. Verfügbarkeit in jeder relevanten Property feststellen

    Prüfen Sie zunächst, ob die neuen App-Conversion-Funktionen in der Google-Analytics-Property tatsächlich verfügbar sind. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass die Freigabe noch nicht alle Properties erreicht haben kann. Dokumentieren Sie dabei, welche Property, welche App-Datenströme und welche Google-Ads-Verknüpfungen betroffen sind. So vermeiden Sie, eine allgemeine Produktmeldung mit einer bereits nutzbaren Funktion zu verwechseln.

    2. Conversion-Definitionen und Berichtsansichten abgleichen

    Vergleichen Sie die in Google Analytics vorhandenen App-Conversions mit den Conversion-Zielen, die im Marketingreporting verwendet werden. Klären Sie beispielsweise, ob ein In-App-Kauf, eine Registrierung oder eine qualifizierte Aktion für die gleichen Steuerungsfragen steht wie eine Web-Conversion. Erst mit klaren Definitionen lassen sich Performance-, Attributionsanalyse- und Attributionsmodell-Berichte sinnvoll gegenüberstellen.

    Für Paid-Media-Teams gehört dazu auch ein Abgleich mit den eigenen Google-Ads-Reports. Wer Reporting-Prozesse weiter strukturieren möchte, findet bei den PPC-Reporting-Tools zusätzliche Anhaltspunkte für wiederkehrende Prüfungen und klare Berichtsroutinen.

    3. Attributionseinstellungen bewusst testen und festhalten

    Die getrennt anpassbaren Einstellungen für App-Conversions sollten nicht unmittelbar produktiv geändert werden. Halten Sie den Ausgangszustand fest, definieren Sie eine Testfrage und prüfen Sie anschließend, wie sich die Zuordnung in den Berichten verändert. Wichtig ist eine gemeinsame Entscheidung von Marketing und Analytics: Welche Attribution unterstützt die konkrete Steuerungsfrage, und welche Kennzahlen bleiben für Vergleiche über Zeit stabil?

    4. Budgetplanung nicht vorschnell auf App-Conversions übertragen

    Die kanalübergreifenden Budgetfunktionen unterstützen laut Google weiterhin nur Web-Conversions. Planungsentscheidungen für App-Kampagnen sollten deshalb nicht darauf gestützt werden, dass App-Conversions nun in mehreren Reporting- und Attributionsberichten sichtbar sind. Trennen Sie Reporting-Fortschritt und Budgetfunktion klar und kommunizieren Sie diese Grenze an Stakeholder.

    Ein pragmatischer Ablauf für die nächsten Tage

    1. Inventarisieren Sie die betroffenen Google-Analytics-Properties, App-Datenströme und Conversion-Ziele.
    2. Prüfen Sie die Feature-Verfügbarkeit und halten Sie fehlende Zugänge je Property fest.
    3. Vergleichen Sie ausgewählte App-Conversions in den drei genannten Berichtstypen mit Ihrem etablierten Reporting.
    4. Testen Sie Attributionseinstellungen nur mit einer dokumentierten Hypothese und einem klaren Vergleichszeitraum.
    5. Behalten Sie für kanalübergreifende Budgetplanung vorerst die Web-Conversion-Grenze im Prozess bei.

    Wenn im Unternehmen Ressourcen für Messkonzept, Datenqualität und Reporting fehlen, kann eine Web-Analytics-Agentur dabei unterstützen, Verantwortlichkeiten und Prüfprozesse sauber aufzusetzen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Berichte zu aktivieren, sondern aus verfügbaren Daten belastbare Entscheidungen abzuleiten.

    FAQ zu Google Analytics App-Conversions

    Sind App-Conversions jetzt in allen Google-Analytics-Properties verfügbar?

    Nein. Google weist darauf hin, dass die Funktion noch nicht in jeder Property verfügbar sein kann und weiter ausgerollt wird. Die Verfügbarkeit sollte daher direkt in der eigenen Property geprüft werden.

    Welche Berichte unterstützen App-Conversions?

    Google nennt die Conversion-Performance, die Attributionsanalyse und Attributionsmodell-Berichte. App-Conversions werden damit in mehreren bestehenden Reporting-Bereichen unterstützt.

    Können kanalübergreifende Budgetfunktionen nun auch App-Conversions verwenden?

    Nein. Nach aktuellem Stand von Google unterstützen diese Budgetfunktionen weiterhin nur Web-Conversions.

    Quelle und Einordnung

    Die Angaben beruhen auf der Veröffentlichung „What’s new in Google Analytics“ von Google Analytics Help, Abschnitt vom 29. September 2026. Der Beitrag ordnet die dort beschriebenen Funktionen für deutsche Marketing- und Analytics-Teams ein und trennt bestätigte Produktinformationen von empfohlenen Prüfprozessen.

    Haben Sie Fragen?

    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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      Michael Zemanek 1. Oktober 2026 0 Comments
      NEWS

      EmpCo-Regeln gelten: Was Unternehmen bei Umweltwerbung beachten müssen

      Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Anforderungen für die Bewerbung umweltbezogener Produkteigenschaften. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Unternehmen Begriffe wie „umweltfreundlich“ belegen können müssen und pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nicht mehr zulässig sind. Für Marketingteams ist das unmittelbar relevant: Die Prüfung betrifft nicht nur Verpackungen und Produktseiten, sondern ebenso Anzeigen, Social-Media-Beiträge, Newsletter, Landingpages und Inhalte im Online-Shop.

      Inhaltsverzeichnis

      • Was sich bei Umweltwerbung geändert hat
      • Warum das für Unternehmen und Marketing relevant ist
      • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
      • 1. Alle Umweltbegriffe kanalübergreifend erfassen
      • 2. Für jede Aussage einen belastbaren Nachweis zuordnen
      • 3. Siegel und Labels getrennt bewerten
      • 4. Freigabeprozesse für neue Creatives ergänzen
      • Pragmatische Priorisierung für die nächsten Wochen
      • FAQ zu den EmpCo-Regeln und Umweltwerbung
      • Sind Begriffe wie „umweltfreundlich“ weiterhin verwendbar?
      • Welche Kanäle sollten geprüft werden?
      • Was bedeuten die neuen EU-Labels?
      • Quelle und Einordnung
      • Haben Sie Fragen?

      Was sich bei Umweltwerbung geändert hat

      Die aktuellen Regeln sollen Greenwashing verhindern und Käuferinnen und Käufern eine verlässlichere Orientierung geben. Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss die Aussage nachvollziehbar untermauern können. Allgemeine, nicht näher erklärte Umweltaussagen sind laut Bundesregierung ein Beispiel für Werbung, die künftig nicht mehr zulässig ist.

      Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln steigt der Prüfbedarf. Unternehmen dürfen nur Siegel verwenden, die staatlich vergeben werden oder auf festgelegten Zertifizierungssystemen beruhen. Ein Logo, eine selbst gewählte Kennzeichnung oder eine unklare Auszeichnung ist damit nicht automatisch ein belastbares Qualitätssignal für die Werbung.

      Zusätzlich werden zwei EU-weit geltende Hinweise eingeführt: Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Das GARAN-Label kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller. Diese Labels betreffen vor allem die Produktkommunikation und sind von werblichen Umweltversprechen klar zu unterscheiden.

      Warum das für Unternehmen und Marketing relevant ist

      Werbeaussagen entstehen heute an vielen Stellen: im Produktdatenfeed, in Kampagnenvarianten, in Bildtexten, im Influencer-Briefing oder durch Inhalte externer Agenturen. Gerade bei schnell produzierten Creatives kann eine pauschale Formulierung unbemerkt in mehrere Kanäle gelangen. Die neue Lage macht deshalb eine konsistente Freigabe wichtiger als die bloße Prüfung einzelner Produktseiten.

      Für Online-Händler und B2B-Anbieter ist zudem entscheidend, dass die Aussage zum konkreten Angebot passt. Eine belegbare Produkteigenschaft sollte nicht zu einem allgemeineren Markenversprechen ausgeweitet werden. Marketingverantwortliche sollten bei der Überarbeitung auch die Informationsarchitektur ihrer Website einbeziehen: Auf der Seite zu Datenschutz werden zwar andere rechtliche Pflichten behandelt, aber auch dort zeigt sich, warum klare Zuständigkeiten und dokumentierte Website-Prozesse sinnvoll sind.

      Für Suchanzeigen gilt dasselbe Prinzip. Texte in der Suchmaschinenwerbung müssen dieselbe belastbare Grundlage haben wie Aussagen auf der Zielseite. Wer ein Umweltargument als Anzeigentext einsetzt, sollte deshalb sicherstellen, dass die Landingpage die Aussage sachlich einordnet und die interne Freigabe dokumentiert ist.

      Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

      1. Alle Umweltbegriffe kanalübergreifend erfassen

      Erstellen Sie zunächst eine Liste aller aktiven Aussagen zu Umwelt, Klima, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit oder Haltbarkeit. Beziehen Sie Produktdetailseiten, Kategorietexte, Marktplatz-Listings, Kampagnen, E-Mail-Vorlagen, PDFs und Social-Media-Assets ein. Wichtig ist nicht nur der genaue Wortlaut: Auch Bildmotive, Siegel und grafische Zusätze können eine umweltbezogene Erwartung auslösen.

      2. Für jede Aussage einen belastbaren Nachweis zuordnen

      Ordnen Sie jeder verbleibenden Aussage die konkrete Grundlage zu, etwa eine technische Spezifikation, ein Zertifikat oder eine nachvollziehbare interne Dokumentation. Fehlt eine klare Zuordnung, sollte die Aussage nicht weiterverwendet werden, bis Fachabteilung und gegebenenfalls Rechtsberatung sie geprüft haben. Das Marketing sollte Nachweise nicht selbst erfinden oder aus unvollständigen Unterlagen ableiten.

      3. Siegel und Labels getrennt bewerten

      Prüfen Sie, welche Kennzeichen auf Produkten, Bildern und Werbemitteln erscheinen. Die Bundesregierung nennt als Maßstab staatliche Siegel oder Siegel aus festgelegten Zertifizierungssystemen. Halten Sie für jedes genutzte Siegel fest, woher es stammt, welche Voraussetzungen gelten und für welches konkrete Produkt es verwendet werden darf. Das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label sollten dabei nicht als allgemeine Nachhaltigkeitsauszeichnung interpretiert werden.

      4. Freigabeprozesse für neue Creatives ergänzen

      Verankern Sie die Prüfung schon im Briefing. Eine kurze Pflichtfrage wie „Enthält das Motiv oder der Text ein Umweltversprechen oder ein Siegel?“ verhindert, dass problematische Formulierungen erst nach dem Kampagnenstart auffallen. Das ist besonders wichtig, wenn Teams mit Vorlagen, KI-gestützten Textentwürfen oder vielen regionalen Varianten arbeiten.

      Pragmatische Priorisierung für die nächsten Wochen

      Beginnen Sie mit den öffentlich sichtbaren, reichweitenstarken Aussagen: bezahlte Anzeigen, zentrale Produktseiten und aktuelle Kampagnen. Danach folgen ältere Downloadmaterialien, wiederkehrende Newsletter und Archivseiten. Parallel kann ein verbindliches Wording-Dokument helfen, in dem zulässige Formulierungen, zuständige Prüfer und der Ablageort der Nachweise festgehalten werden.

      Die Bundesregierung beschreibt die Regelungen als Schutz vor irreführenden Werbeaussagen. Daraus folgt für die Praxis keine pauschale Aussage, dass jede Umweltkommunikation ausgeschlossen wäre. Entscheidend ist vielmehr, ob ein konkretes Versprechen belegt werden kann und ob eingesetzte Siegel die genannten Anforderungen erfüllen.

      FAQ zu den EmpCo-Regeln und Umweltwerbung

      Sind Begriffe wie „umweltfreundlich“ weiterhin verwendbar?

      Die Bundesregierung erklärt, dass Unternehmen solche Werbebegriffe ab dem 27. September belegen können müssen. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nennt sie als nicht mehr zulässige Beispiele. Die konkrete Prüfung einer einzelnen Formulierung sollte im Unternehmen mit den zuständigen Fachstellen erfolgen.

      Welche Kanäle sollten geprüft werden?

      Relevant sind alle Verbraucherkommunikationen, in denen ein Umweltversprechen oder Siegel auftaucht: Website, Shop, Anzeigen, Produktfeeds, Newsletter, Social Media und gedruckte Materialien. Priorität haben aktuell ausgespielte und reichweitenstarke Inhalte.

      Was bedeuten die neuen EU-Labels?

      Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch. Das GARAN-Label weist auf zusätzliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers hin. Beide Labels sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen geben.

      Quelle und Einordnung

      Die Angaben zum Anwendungsbeginn, zu pauschalen Umweltwerbeaussagen, zu Siegeln sowie zu den beiden Labels stammen aus der Übersicht der Bundesregierung zu den gesetzlichen Neuregelungen im September 2026. Dieser Beitrag ordnet die dort genannten Punkte für Marketing- und Website-Prozesse ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

      Haben Sie Fragen?

      Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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        Michael Zemanek 29. September 2026 0 Comments
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        Google September-Spam-Update läuft: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

        Google hat das September-Spam-Update am 24. September 2026 gestartet. Nach Angaben des Google Search Status Dashboard gilt der Rollout weltweit und für alle Sprachen und kann bis zu zwei Wochen dauern. Für Unternehmen ist das vor allem ein Anlass, Veränderungen bei Rankings, Sichtbarkeit und organischem Traffic sauber zu beobachten – nicht, vorschnell an der Website zu drehen.

        Inhaltsverzeichnis

        • Was Google zum September-Spam-Update bestätigt
        • Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist
        • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
        • 1. Messfenster und Referenzzeiträume festlegen
        • 2. Betroffene Seitengruppen statt Einzelkeywords analysieren
        • 3. Inhalte auf eigenständigen Nutzen und Klarheit prüfen
        • 4. Keine hektischen Massenänderungen auslösen
        • Welche Maßnahmen erst nach dem Rollout sinnvoll sind
        • FAQ zum Google September-Spam-Update
        • Betrifft das Update deutsche Websites?
        • Wie lange dauert der Rollout?
        • Muss ich jetzt sofort Inhalte überarbeiten?
        • Quelle und Einordnung
        • Haben Sie Fragen?

        Was Google zum September-Spam-Update bestätigt

        Das Update wurde am 24. September um 09:15 Uhr pazifischer Zeit veröffentlicht. Google beschreibt es als Spam-Update für die Suche, das global ausgerollt wird und alle Sprachen betrifft. Damit fallen auch deutschsprachige Websites in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den Geltungsbereich. Das Dashboard nennt für den Rollout einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen.

        Mehr Details zu einzelnen Erkennungsmethoden, neuen Richtlinien oder betroffenen Branchen nennt Google in der Statusmeldung nicht. Daraus folgt: Das Update ist kein Beleg dafür, dass jede gleichzeitige Rankingbewegung durch Spam-Signale ausgelöst wurde. Ebenso wenig lässt sich aus einer kurzfristigen Verschlechterung automatisch auf einen einzelnen technischen oder inhaltlichen Fehler schließen.

        Für die Einordnung hilft ein Blick auf die Grundlagen: Ein Google Ranking kann sich aus vielen Gründen verändern – etwa durch Wettbewerb, Nachfrage, Crawling, technische Änderungen oder die Neubewertung einzelner Seiten. Der laufende Rollout ist deshalb ein Kontextsignal, kein fertiges Diagnoseergebnis.

        Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist

        Bei einem globalen Spam-Update können Schwankungen nicht nur einzelne Keywords betreffen. Sichtbarkeit, Klicks und Landingpages können sich zeitversetzt verändern, während Google die Systeme weiter ausrollt. Für Marketingverantwortliche wird es dadurch wichtiger, die Entwicklung nach Verzeichnissen, Seitentypen, Ländern und Suchanfragen zu unterscheiden. Eine Gesamtzahl im Analytics-Dashboard reicht für eine belastbare Bewertung selten aus.

        Besonders aufmerksam sollten Teams sein, wenn sie in den vergangenen Wochen viele Seiten neu veröffentlicht, bestehende Inhalte automatisiert erweitert, Templates geändert oder externe Inhalte eingebunden haben. Das bedeutet nicht, dass solche Maßnahmen gegen Richtlinien verstoßen. Es macht aber eine strukturierte Qualitätsprüfung sinnvoll – vor allem dort, wo Seiten wenig eigenständigen Nutzen bieten oder denselben Zweck mehrfach erfüllen.

        Auch Agenturen sollten Kundinnen und Kunden jetzt realistische Erwartungen vermitteln. Während ein Rollout aktiv ist, können Tageswerte unruhig sein. Operative Maßnahmen sollten an klaren Befunden hängen, nicht an einzelnen Ausschlägen. Wer in mehreren Ländern sichtbar ist, sollte zudem die Entwicklung je Markt getrennt auswerten. Das Thema berührt damit auch internationales SEO für mehrsprachige Websites.

        Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

        1. Messfenster und Referenzzeiträume festlegen

        Markieren Sie den Start des Updates im Reporting und vergleichen Sie nicht nur mit dem Vortag. Sinnvoll sind mehrere Perspektiven: die zwei bis vier Wochen vor dem Start, der gleiche Wochentag und die Entwicklung seit Rollout-Beginn. Trennen Sie dabei Brand- und Non-Brand-Suchen, Geräte, Länder sowie die wichtigsten Landingpages. So wird sichtbar, ob es sich um eine breite Bewegung oder um ein begrenztes Muster handelt.

        2. Betroffene Seitengruppen statt Einzelkeywords analysieren

        Prüfen Sie in der Google Search Console, welche Verzeichnisse und URLs bei Impressionen, Klicks und durchschnittlicher Position auffallen. Gruppieren Sie beispielsweise Ratgeber, Produktseiten, Kategorieseiten und lokale Landingpages. Ergänzen Sie die Analyse um Crawl-Status, Indexierung und Canonicals. Wenn sich ähnliche Seiten parallel verändern, ist eine Musterprüfung aussagekräftiger als die Optimierung eines einzelnen Keywords.

        3. Inhalte auf eigenständigen Nutzen und Klarheit prüfen

        Priorisieren Sie Seiten mit starkem Rückgang und fragen Sie: Beantwortet die Seite die Suchintention vollständig? Liefert sie eigene Erfahrung, nachvollziehbare Quellen, konkrete Beispiele oder eine klare Entscheidungshilfe? Gibt es doppelte oder sehr ähnliche Varianten? Bestehen Inhalte überwiegend aus allgemein bekannten Aussagen ohne Mehrwert? Eine saubere Content-Prüfung lässt sich mit dem Beitrag zu SEO-Texten mit Ranking-Potenzial verbinden.

        4. Keine hektischen Massenänderungen auslösen

        Ändern Sie nicht gleichzeitig Titel, interne Verlinkung, Templates und große Mengen an Texten, nur weil ein täglicher Bericht nach unten zeigt. Solche Eingriffe erschweren die spätere Ursachenanalyse. Dokumentieren Sie stattdessen geplante Releases, Redirects, Tracking-Änderungen und Content-Updates. Dringende technische Fehler dürfen selbstverständlich behoben werden; sie sollten aber von der Rollout-Beobachtung getrennt protokolliert sein.

        Welche Maßnahmen erst nach dem Rollout sinnvoll sind

        Google nennt für den Rollout bis zu zwei Wochen. Erst wenn der Status abgeschlossen ist und genügend Daten vorliegen, lohnt sich eine priorisierte Maßnahmenliste. Beginnen Sie mit Seiten, die über mehrere Tage deutlich an Sichtbarkeit verloren haben und zugleich klare Qualitäts- oder Strukturprobleme zeigen. Prüfen Sie dann Inhalte, Informationsarchitektur, interne Verlinkung und technische Signale zusammen.

        Bei Seiten, die lediglich schwanken oder deren Traffic saisonal geprägt ist, kann Beobachten die bessere Maßnahme sein. Das gilt besonders für kleinere Datenmengen. In Management-Reports sollte die Unterscheidung zwischen bestätigter Ursache, plausibler Hypothese und offenem Befund ausdrücklich sichtbar sein.

        FAQ zum Google September-Spam-Update

        Betrifft das Update deutsche Websites?

        Ja. Google bestätigt, dass der Rollout weltweit und für alle Sprachen gilt. Daraus folgt, dass deutschsprachige Websites grundsätzlich erfasst sein können.

        Wie lange dauert der Rollout?

        Google nennt einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen. Das bedeutet nicht, dass jede Website während der gesamten Zeit Veränderungen sehen muss.

        Muss ich jetzt sofort Inhalte überarbeiten?

        Nicht automatisch. Prüfen Sie zuerst, ob sich über mehrere Tage ein belastbares Muster zeigt. Maßnahmen sollten sich an konkreten Qualitäts-, Struktur- oder Technikbefunden orientieren.

        Quelle und Einordnung

        Die bestätigten Fakten zu Startzeitpunkt, globaler Geltung, allen Sprachen und der möglichen Rollout-Dauer stammen aus dem Google Search Status Dashboard zum September 2026 spam update. Die Handlungsempfehlungen in diesem Beitrag sind eine redaktionelle Einordnung für Unternehmen und Marketingteams; sie sind keine Aussage von Google über konkrete Rankingursachen einzelner Websites.

        Haben Sie Fragen?

        Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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          Michael Zemanek 28. September 2026 0 Comments
          NEWS

          Adobe in Claude: Marketing-PDFs und Designs direkt bearbeiten

          Adobe erweitert sein Plugin für Claude um Acrobat-Werkzeuge und neue interaktive Editoren für PDFs und Adobe-Express-Designs. Für Marketingteams ist das vor allem ein Workflow-Thema: Dokumente prüfen, sensible Stellen bearbeiten und Kampagnenmotive verfeinern lassen sich künftig innerhalb eines Claude-Dialogs verbinden. Der Start erfolgt laut Adobe seit dem 24. September 2026 weltweit für Claude und Claude Code auf Desktop, Mobilgeräten und im Web.

          Inhaltsverzeichnis

          • Was Adobe in Claude erweitert
          • Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist
          • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
          • 1. Bestehende Connectoren und Zugänge überprüfen
          • 2. Einen klar begrenzten PDF-Workflow testen
          • 3. Designvarianten mit Markenregeln absichern
          • 4. Ergebnisse und Aufwand messbar vergleichen
          • Einordnung: Claude-Erweiterung und Gemini-Start sind getrennte Neuerungen
          • FAQ zu Adobe in Claude
          • Welche PDF-Aufgaben nennt Adobe für Claude?
          • Kann ein Team einzelne Elemente eines Express-Designs bearbeiten?
          • Wann ist Adobe for Claude verfügbar?
          • Quelle und Einordnung
          • Haben Sie Fragen?

          Was Adobe in Claude erweitert

          Adobe hatte seine Kreativwerkzeuge bereits zuvor in Claude eingebunden. Neu ist, dass Acrobat-Tools nun Teil desselben Adobe-Plugins sind. Adobe nennt dabei unter anderem das Löschen, Zusammenführen und Aufteilen von PDF-Seiten, das Schwärzen vertraulicher Informationen sowie das Konvertieren und Exportieren in andere Dateiformate. Damit wächst das Plugin nach Angaben des Unternehmens auf mehr als 80 professionelle Werkzeuge aus Acrobat, Express, Photoshop, Illustrator, Premiere, Lightroom, InDesign, Adobe Stock und weiteren Anwendungen.

          Hinzu kommen zwei Bearbeitungsoberflächen. Für PDFs gibt es einen interaktiven Editor, in dem sich Seiten neu anordnen, Text ändern sowie Kommentare und Markierungen ergänzen lassen. Über die Funktion Document Review kann Claude ein Dokument analysieren und Empfehlungen oder Anmerkungen im Editor hinzufügen. Für Adobe Express führt Adobe einen ebenenbasierten Editor ein: Bilder, Texte, Farben und Schriftarten lassen sich dort einzeln auswählen und anpassen. Das ist eine andere Arbeitsweise als eine rein dialogbasierte Generierung, denn Teams können gezielt ein Element ändern, ohne ein gesamtes Design neu erstellen zu lassen.

          Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist

          Im Marketing entstehen viele Materialien an den Übergängen zwischen Inhalt, Freigabe und Gestaltung: Produktblätter, Vertriebspräsentationen, Kampagnen-PDFs, Social-Media-Varianten oder Designvorlagen. Bislang wechseln Teams dafür oft zwischen Chat, PDF-Software, Grafikprogramm und Abstimmungsschleifen. Adobe positioniert die Erweiterung so, dass die Arbeit mit Dokumenten und Kreativ-Assets im laufenden Claude-Dialog weitergehen kann.

          Das verkürzt nicht automatisch jeden Produktionsprozess. Es verschiebt aber den Ort der Arbeit: Erst kann ein Team eine Datei oder Aufgabe im Gespräch einordnen, dann mit den passenden Adobe-Werkzeugen bearbeiten und anschließend einzelne gestalterische Details kontrolliert nachziehen. Besonders für kleinere Marketingabteilungen und B2B-Dienstleister ist diese Verbindung interessant, wenn wiederkehrende Unterlagen konsistent aktualisiert werden müssen.

          Der Nutzen hängt dabei von klaren Abläufen ab. Ein KI-Dialog ersetzt weder die fachliche Freigabe noch Markenregeln, Datenschutzprüfungen oder Rechte an Bildmaterial. Wer die neue Verbindung nutzt, sollte sie deshalb in die bestehende Content-Marketing-Strategie für Unternehmen einordnen: Welche Formate werden produziert, welche Qualitätssicherung ist nötig und wer darf final veröffentlichen?

          Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

          1. Bestehende Connectoren und Zugänge überprüfen

          Adobe zufolge werden vorhandene Adobe-Connectoren automatisch auf das neue Plugin aktualisiert. Prüfen Sie trotzdem, welche Teams Adobe for Claude bereits nutzen, welche Adobe-Konten verknüpft sind und welche Nutzungslimits oder Berechtigungen für die jeweilige Aufgabe gelten. Adobe nennt einen Gaststart sowie die Anmeldung mit einem Adobe-Konto; für den vollständigen Funktionsumfang verweist das Unternehmen auf ein Konto. Halten Sie intern fest, welche Mitarbeitenden Dateien verbinden dürfen und in welchem Kontext sie dies tun.

          2. Einen klar begrenzten PDF-Workflow testen

          Beginnen Sie mit einem wiederkehrenden, nicht vertraulichen Anwendungsfall: etwa einer freigegebenen Produktbroschüre, die für ein neues Angebot aktualisiert werden soll. Testen Sie, ob Seitenreihenfolge, Textkorrekturen, Kommentare und Export Ihren Anforderungen entsprechen. Bei Unterlagen mit personenbezogenen, vertraglichen oder sonst schutzwürdigen Daten sollte vorab geklärt sein, welche internen Regeln für Upload, Schwärzung und Freigabe gelten. Die neue Acrobat-Funktion zum Schwärzen ist ein Werkzeug, aber keine pauschale Freigabeentscheidung.

          3. Designvarianten mit Markenregeln absichern

          Der Express-Editor erlaubt laut Adobe die Bearbeitung einzelner Bilder, Texte, Farben und Schriften. Legen Sie vor einem Praxistest deshalb ein kleines Briefing an: zulässige Farben, Schriften, Bildsprache, Formate und die zuständige Endfreigabe. So wird aus einer schnellen Anpassung keine Reihe uneinheitlicher Motive. Für die kanalübergreifende Planung hilft es außerdem, Themen, Formate und Distribution in einer Content-Marketing-Strategie für Themen, Formate und Distribution zusammenzuführen.

          4. Ergebnisse und Aufwand messbar vergleichen

          Bewerten Sie die Erweiterung nicht nur nach dem Eindruck eines einzelnen Tests. Vergleichen Sie bei zwei oder drei konkreten Aufgaben Bearbeitungszeit, Zahl der Korrekturschleifen, Fehlerquote und Freigabedauer mit Ihrem bisherigen Vorgehen. Diese Kennzahlen passen in ein strukturiertes Online-Marketing-Controlling mit KPIs. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der neue Ablauf wirklich Kapazität schafft oder lediglich Arbeitsschritte verlagert.

          Einordnung: Claude-Erweiterung und Gemini-Start sind getrennte Neuerungen

          Der Adobe-Beitrag vom 24. September behandelt zwei Ankündigungen. Neben den neuen Funktionen in Claude stellt Adobe seine Kreativwerkzeuge auch für Google Gemini bereit. In Gemini sollen Tools aus Photoshop, Lightroom, Express und Firefly für die Bearbeitung von Fotos, die Erstellung von Marketingmaterialien und die Anpassung von Designs verfügbar sein. Adobe beschreibt den Start in Gemini als ersten Schritt und kündigt weitere Werkzeuge an.

          Für den vorliegenden Claude-Workflow ist wichtig, diese beiden Bereiche nicht zu vermischen: Die Acrobat-Tools, der PDF-Editor und der ebenenbasierte Express-Editor sind die konkret beschriebenen Erweiterungen für Adobe for Claude. Verfügbarkeit, Einrichtung und Kompatibilität können laut Adobe variieren. Planen Sie daher keinen verbindlichen Prozess auf Basis einer Annahme, sondern prüfen Sie die Funktionen mit Ihren eigenen Konten und Dateitypen.

          FAQ zu Adobe in Claude

          Welche PDF-Aufgaben nennt Adobe für Claude?

          Adobe nennt unter anderem Seiten löschen, zusammenführen oder aufteilen, vertrauliche Informationen schwärzen sowie Dateien konvertieren oder exportieren. Im interaktiven PDF-Editor sollen sich außerdem Seiten neu anordnen, Text bearbeiten und Kommentare oder Markierungen ergänzen lassen.

          Kann ein Team einzelne Elemente eines Express-Designs bearbeiten?

          Ja. Adobe beschreibt einen ebenenbasierten Editor, über den Bilder, Texte, Farben und Schriftarten einzeln ausgewählt und verändert werden können. Die fachliche und markenkonforme Freigabe bleibt jedoch Aufgabe des Teams.

          Wann ist Adobe for Claude verfügbar?

          Laut Adobe wird das Plugin seit dem 24. September 2026 weltweit für Claude und Claude Code auf Desktop, Mobilgeräten und im Web eingeführt. Bestehende Adobe-Connectoren sollen automatisch aktualisiert werden; Verfügbarkeit und Kompatibilität können variieren.

          Quelle und Einordnung

          Die Angaben zu Funktionen, Plattformen und Rollout stammen aus dem Adobe Blog: „Adobe hält Einzug bei Gemini und erweitert die Möglichkeiten von Claude“ vom 24. September 2026. Die Empfehlungen in diesem Beitrag sind eine redaktionelle Einordnung für Marketingverantwortliche und leiten keine über die Quelle hinausgehenden Produktzusagen ab.

          Haben Sie Fragen?

          Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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            Michael Zemanek 27. September 2026 0 Comments
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            Netflix-Werbung: Österreich und Schweiz ab März 2027 einplanen

            Netflix will sein werbefinanziertes Angebot am 1. März 2027 in neun weiteren EMEA-Ländern einführen – darunter Österreich und die Schweiz. Für Unternehmen mit DACH-Mediaplanung ist das keine sofortige Buchungsoption, aber ein klarer Termin für die strategische Vorbereitung. Parallel kündigt Netflix an, dass Pause Ads ab Oktober 2026 über Partner-DSPs programmatisch verfügbar sein sollen. Konkrete Preise, lokale Inventarmengen oder Buchungsbedingungen für Österreich und die Schweiz nennt das Unternehmen noch nicht.

            Inhaltsverzeichnis

            • Was Netflix angekündigt hat
            • Warum die Netflix-Werbung für Unternehmen relevant ist
            • Was Marketingteams jetzt prüfen sollten
            • 1. DACH-Mediaplanung für 2027 vorbereiten
            • 2. Messkonzept und Datenbasis vorab klären
            • 3. Kreativ- und Freigabeprozesse auf Bewegtbild ausrichten
            • 4. Programmatic-Partner und Buchungswege beobachten
            • Was noch offen ist
            • FAQ zur Netflix-Werbung in Österreich und der Schweiz
            • Wann startet Netflix-Werbung in Österreich und der Schweiz?
            • Sind Pause Ads bereits in Österreich und der Schweiz buchbar?
            • Sollten Unternehmen jetzt Budget auf Netflix verschieben?
            • Quelle und Einordnung
            • Haben Sie Fragen?

            Was Netflix angekündigt hat

            Die Ankündigung stammt aus dem ersten britischen Netflix Upfront vom 24. September 2026. Netflix plant, sein Werbeabo zum 1. März 2027 in Österreich, Belgien, Dänemark, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Schweden und der Schweiz anzubieten. Damit erhalten Mitglieder in diesen Märkten eine zusätzliche Tarifoption; zugleich soll sich für Marken und Werbetreibende ein neuer Zugang zu Netflix-Zielgruppen öffnen.

            Für die Werbeseite sind zwei Punkte besonders relevant. Erstens verweist Netflix auf den Ausbau seiner eigenen Ads Suite mit Funktionen für Datenzusammenarbeit, Targeting und Messung. Zweitens sollen Pause Ads ab dem kommenden Monat, also ab Oktober 2026, programmatisch über Partner-DSPs verfügbar sein. Netflix kündigt zudem an, demografisches Targeting um Einkommen und Haushaltszusammensetzung zu erweitern. Die Mitteilung beschreibt die Richtung des Angebots, ersetzt aber keine lokale Produkt- oder Datenschutzdokumentation.

            Warum die Netflix-Werbung für Unternehmen relevant ist

            Österreich und die Schweiz ergänzen die DACH-Planung um zwei Märkte, in denen Bewegtbild, Reichweite und Markenaufbau häufig über verschiedene Anbieter gebucht werden. Der angekündigte Start schafft keinen Anlass für vorschnelle Budgetumschichtungen. Er gibt Marketingteams aber ausreichend Vorlauf, um CTV-Werbung, Zielgruppenlogik, Kreativformate und Erfolgsmessung in der Jahresplanung zu berücksichtigen.

            Besonders für Marken mit grenzüberschreitender Kommunikation kann ein zusätzlicher Streaming-Kanal die Mediaplanung vereinfachen, wenn Kampagnen in mehreren Märkten mit ähnlichem Setup laufen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Netflix für jede Zielgruppe oder jedes Budget geeignet ist. Entscheidend bleiben verfügbare Reichweite, Brand-Safety-Vorgaben, Buchungswege, Messbarkeit und die Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Video- und digitalen Kanälen.

            Die angekündigten Pause Ads sind zudem ein Signal für eine breitere programmatische Anbindung. Ob und wie diese Formate in den neuen Märkten verfügbar sein werden, ist aus der Mitteilung nicht ersichtlich. Teams sollten daher zwischen bestätigten Terminen und noch offenen operativen Details unterscheiden.

            Was Marketingteams jetzt prüfen sollten

            1. DACH-Mediaplanung für 2027 vorbereiten

            Halten Sie den 1. März 2027 als Planungsannahme für Österreich und die Schweiz fest. Prüfen Sie, welche Kampagnen, Produkte und Zielgruppen dort grundsätzlich für CTV-Werbung infrage kommen. Dabei hilft ein Vergleich mit bestehenden Video-, Social- und Display-Investitionen: Wo fehlt Reichweite, wo soll Markenbekanntheit aufgebaut werden und wo ist Performance-Messung zwingend?

            2. Messkonzept und Datenbasis vorab klären

            Definieren Sie vor einer späteren Buchung, welche Kennzahlen eine Testkampagne beantworten soll. Je nach Ziel können Reichweite, Kontaktqualität, Markenwirkung, qualifizierte Website-Sessions oder Conversions relevant sein. Eine saubere Google-Analytics-4-Einrichtung und nachvollziehbare Conversion-Definitionen sind dafür eine wichtige Grundlage. Prüfen Sie außerdem intern, welche First-Party-Daten rechtmäßig und technisch nutzbar sind.

            3. Kreativ- und Freigabeprozesse auf Bewegtbild ausrichten

            Streaming-Inventar braucht andere Kreativentscheidungen als reine Suchanzeigen. Planen Sie Varianten nach Zielgruppe, Markt und Kampagnenziel, ohne lokale Besonderheiten zu übergehen. Klären Sie mit Legal, Datenschutz und Brand-Team frühzeitig, welche Daten- und Targeting-Optionen akzeptabel sind. Eine robuste Kampagnenplanung und Optimierung verbindet diese Vorarbeit mit klaren Testhypothesen und Budgetgrenzen.

            4. Programmatic-Partner und Buchungswege beobachten

            Da Netflix Pause Ads über Partner-DSPs in Aussicht stellt, sollten Agenturen und Inhouse-Teams ihre bestehenden Zugänge, Ansprechpartner und Reporting-Fähigkeiten prüfen. Warten Sie auf die konkreten Produktinformationen: Erst dann lässt sich bewerten, ob ein DSP-Zugang, ein direkter Einkauf oder ein anderer Buchungsweg für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Für die laufende Budgetsteuerung bietet auch ein strukturiertes Werbebudget mit klarer Messlogik eine übertragbare Grundlage.

            Was noch offen ist

            Netflix nennt in seiner Ankündigung weder Preise noch garantierte Reichweiten, Mindestbudgets oder lokale Inventar- und Buchungsdetails für Österreich und die Schweiz. Auch aus der Mitteilung allein lässt sich nicht ableiten, welche der angesprochenen Targeting- und Messfunktionen in welchem Land zum Start verfügbar sein werden. Unternehmen sollten deshalb nur bestätigte Fakten in ihre Roadmap aufnehmen und operative Entscheidungen erst auf Basis der späteren lokalen Produktdokumentation treffen.

            FAQ zur Netflix-Werbung in Österreich und der Schweiz

            Wann startet Netflix-Werbung in Österreich und der Schweiz?

            Netflix hat den Start des Werbeabos für den 1. März 2027 angekündigt.

            Sind Pause Ads bereits in Österreich und der Schweiz buchbar?

            Nein. Netflix kündigt die programmatische Verfügbarkeit von Pause Ads über Partner-DSPs ab Oktober 2026 an, nennt in der Mitteilung aber keine verbindlichen lokalen Details für die beiden Märkte.

            Sollten Unternehmen jetzt Budget auf Netflix verschieben?

            Noch nicht allein wegen der Ankündigung. Sinnvoll ist, den Kanal in die Planung aufzunehmen, Messziele festzulegen und auf konkrete Informationen zu Inventar, Preisen und Buchungswegen zu warten.

            Quelle und Einordnung

            Die Angaben beruhen auf der Netflix-Mitteilung „Netflix Hosts First UK Upfront“ vom 24. September 2026. Netflix ist die Primärquelle für die angekündigte Länderexpansion, den Starttermin und die genannten Produktentwicklungen. Die Einordnung zu Planung, Messung und Umsetzung richtet sich an Unternehmen und Marketingverantwortliche und trennt bestätigte Ankündigungen von noch offenen Details.

            Haben Sie Fragen?

            Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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              Michael Zemanek 26. September 2026 0 Comments
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              Search Console: Multimodale Suche für Unternehmen messbar

              Google erweitert die Search Console um eine Auswertung für multimodale Websuchen. Unternehmen können damit erstmals getrennt nachvollziehen, wie ihre Website bei bildgestützten Suchanfragen sichtbar wird – etwa über Google Lens, Circle to Search auf Android, Bild-Uploads in der Google Suche oder die Chrome-Funktion „Mit Google nach Bild suchen“. Der weltweite Rollout startet am 24. September 2026; Kennzahlen erscheinen dort, wo eine Property tatsächlich Traffic aus diesen Sucharten erhält.

              Inhaltsverzeichnis

              • Was Google in der Search Console verändert
              • Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist
              • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
              • 1. Den neuen Filter in bestehenden Properties beobachten
              • 2. Zeiträume und Seitengruppen getrennt auswerten
              • 3. Exporte in das reguläre Reporting integrieren
              • 4. Visuelle Inhalte anhand echter Such- und Nutzersignale priorisieren
              • 5. Keine Schnellschlüsse aus einzelnen Kennzahlen ziehen
              • Grenzen der neuen Kennzahlen
              • FAQ zur multimodalen Suche in der Search Console
              • Welche Sucharten umfasst der neue Bericht?
              • Ist der Filter schon weltweit verfügbar?
              • Verbessert der Filter das Ranking meiner Website?
              • Quelle und Einordnung
              • Haben Sie Fragen?

              Was Google in der Search Console verändert

              In den Leistungsberichten für Suchergebnisse gibt es einen neuen Suchtyp-Filter für multimodale Suchen. Google bindet diese Daten außerdem in den Bericht für generative KI-Funktionen ein. Die Neuerung schafft keinen zusätzlichen Rankingfaktor und auch keine neue Darstellungsform für Websites. Sie erweitert die Messbarkeit: Sichtbarkeit, Klicks und weitere bekannte Leistungsdaten lassen sich für eine klar abgegrenzte Gruppe von Suchvorgängen betrachten.

              Multimodal bedeutet hier: Menschen starten oder verfeinern eine Suche mit einem Bild. Das kann ein Foto aus der Smartphone-Kamera sein, ein Bild-Upload in der Google Suche, eine Suche mit Google Lens oder Circle to Search. Gerade bei Produkten, Orten, Einrichtungsbeispielen, Ersatzteilen, Rezepten oder visuellen Problemstellungen ist der Ausgangspunkt häufig kein klassisches Keyword. Für das Reporting ist das wichtig, weil diese Zugriffe bisher nicht separat zu erkennen waren.

              Die Daten stehen laut Google nicht rückwirkend pauschal für jede Website bereit. Sie werden angezeigt, sobald eine Property relevanten Traffic aus multimodalen Anfragen erhält. Der Filter kann anschließend über die Export-Funktion in andere Analysewerkzeuge übernommen werden. Eine solide Grundlage zum Aufbau der übrigen Berichte bietet auch das Glossar zur Google Search Console.

              Warum die Änderung für Unternehmen relevant ist

              Für Marketing- und SEO-Teams entsteht ein zusätzlicher Blick auf die Suchnachfrage. Wenn Bildmaterial, Produktseiten oder visuelle Hilfestellungen eine Rolle spielen, kann die neue Segmentierung zeigen, ob daraus überhaupt messbare Suchkontakte entstehen. Das ersetzt weder die Analyse nach Suchanfragen noch die Bewertung von Umsatz, Leads oder qualifizierten Anfragen. Es verhindert aber, dass ein wachsender visueller Zugangskanal vollständig in den allgemeinen Web-Suchwerten verschwindet.

              Besonders E-Commerce-Unternehmen können prüfen, ob einzelne Produktgruppen bei bildgestützten Recherchen sichtbar werden. B2B-Anbieter können beobachten, ob technische Abbildungen, Referenzfotos oder Anwendungsbeispiele neue Zugriffe liefern. Dienstleistungsunternehmen mit lokalen Leistungen profitieren möglicherweise bei visuell geprägten Suchen nach Orten, Stilen oder konkreten Problemen. Ob daraus ein Geschäftseffekt entsteht, lässt sich jedoch nur mit den eigenen Conversion- und CRM-Daten beurteilen.

              Die neue Auswertung ist deshalb vor allem ein Diagnosewerkzeug. Hohe Impressionen bedeuten nicht automatisch mehr Nachfrage, und Klicks allein beweisen keinen wirtschaftlichen Erfolg. Teams sollten das Segment mit ihren bestehenden Zielgrößen verbinden, statt aus einzelnen Ausschlägen voreilige Content- oder Budgetentscheidungen abzuleiten. Wer Sichtbarkeit im Suchumfeld grundsätzlich einordnen möchte, findet ergänzende Grundlagen im Beitrag über Google Ranking.

              Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

              1. Den neuen Filter in bestehenden Properties beobachten

              Öffnen Sie in den Leistungsberichten der betroffenen Search-Console-Property den Suchtyp-Filter und prüfen Sie, ob multimodale Daten erscheinen. Dokumentieren Sie den Startzeitpunkt der Beobachtung. Da der Rollout am 24. September beginnt und Daten nur bei entsprechendem Traffic sichtbar werden, ist ein leerer Bericht zunächst kein Hinweis auf ein technisches Problem oder schlechte Qualität.

              2. Zeiträume und Seitengruppen getrennt auswerten

              Vergleichen Sie nicht nur die gesamte Website. Bildstarke Kategorien, Produktdetailseiten, Ratgeber mit eigenen Grafiken oder lokale Landingpages können sich deutlich unterscheiden. Nutzen Sie Seiten- und Zeitfilter, um Muster einzugrenzen. Prüfen Sie anschließend, ob die betroffenen Seiten sauber indexierbar sind, relevante Inhalte direkt erklären und den nächsten Schritt für Interessierte verständlich machen.

              3. Exporte in das reguläre Reporting integrieren

              Google erlaubt den Export der gefilterten Daten. Ergänzen Sie das Segment zunächst als separate Zeile oder Ansicht im SEO-Reporting. So bleibt nachvollziehbar, ob Veränderungen aus der multimodalen Suche stammen oder aus anderen Suchtypen. Verbinden Sie die Werte, wenn möglich, mit Webanalyse und CRM: Entscheidend sind nicht nur Klicks, sondern auch Interaktionen, Anfragen und die Qualität der Kontakte.

              4. Visuelle Inhalte anhand echter Such- und Nutzersignale priorisieren

              Die neue Messung ist kein Anlass, wahllos Bilder zu produzieren oder bestehende Seiten mit Dekoration zu überladen. Priorisieren Sie Seiten, auf denen Bilder eine fachliche Frage besser beantworten: Produkte, Varianten, Anwendungen, Vorher-Nachher-Situationen oder Standortbezüge. Sorgfältige Bilddateien, verständliche Alternativtexte und eine inhaltlich passende Seite bleiben sinnvoller als rein technische Optimierungen ohne Nutzwert.

              5. Keine Schnellschlüsse aus einzelnen Kennzahlen ziehen

              Setzen Sie vor einer größeren Maßnahme einen Beobachtungszeitraum fest und vergleichen Sie mehrere Kennzahlen. Falls multimodaler Traffic sichtbar wird, klären Sie zuerst: Welche Seiten erhalten ihn? Wie verhalten sich Nutzer danach? Und gibt es einen Unterschied bei Conversion-Raten oder Leadqualität? Für die methodische Prüfung von Wettbewerbern und Sichtbarkeitslücken kann eine Konkurrenzanalyse im SEO einen zusätzlichen Rahmen liefern.

              Grenzen der neuen Kennzahlen

              Google beschreibt den Filter als Reporting-Erweiterung. Daraus lässt sich weder eine bestimmte Reichweite noch ein Vorteil für einzelne Branchen ableiten. Auch bleibt offen, wie groß der Anteil multimodaler Suchen je Markt, Gerät oder Zielgruppe ist. Die Daten helfen bei der Einordnung der eigenen Property; sie ersetzen keine Tests, keine Conversion-Messung und keine strategische Entscheidung über Inhalte.

              Für Unternehmen ist die pragmatische Reihenfolge daher klar: Verfügbarkeit prüfen, Daten sauber segmentieren, relevante Seiten bewerten und erst dann Verbesserungen priorisieren. Wer dabei externe Unterstützung für Analyse, technische Umsetzung und Content-Abstimmung benötigt, kann die SEO-Beratung für Unternehmen als Orientierung für die Auswahl nutzen.

              FAQ zur multimodalen Suche in der Search Console

              Welche Sucharten umfasst der neue Bericht?

              Google nennt unter anderem Google Lens, Circle to Search auf Android, Bild-Uploads in der Google Suche und die Chrome-Funktion „Mit Google nach Bild suchen“.

              Ist der Filter schon weltweit verfügbar?

              Google startet den weltweiten Rollout am 24. September 2026. Messwerte erscheinen in einer Property, wenn sie Traffic aus entsprechenden Suchanfragen erhält.

              Verbessert der Filter das Ranking meiner Website?

              Nein. Er schafft zusätzliche Transparenz im Reporting. Verbesserungen an Inhalt, Technik oder Bildmaterial sollten weiterhin auf konkrete Nutzerbedürfnisse und messbare Ziele ausgerichtet sein.

              Quelle und Einordnung

              Die Angaben zu Funktionsumfang, Startdatum und Rollout stammen aus der Ankündigung von Google Search Central. Die Einordnung zu Reporting, Priorisierung und Conversion-Messung leitet daraus keine versprochenen Traffic- oder Umsatzwirkungen ab, sondern beschreibt sinnvolle Prüfschritte für Marketingteams.

              Haben Sie Fragen?

              Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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                Michael Zemanek 25. September 2026 0 Comments
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                Amazon Ads data manager: Eigene Daten für Sponsored Ads nutzen

                Amazon erweitert den Ads data manager weltweit auf Sponsored Ads. Das teilte Amazon Ads am 22. September 2026 mit. Unternehmen können damit eigene Daten stärker in ihre Amazon-Werbung einbeziehen. Für Marketingverantwortliche ergibt sich daraus ein konkreter Prüfauftrag: Welche Daten sind geeignet, welches Kampagnenziel sollen sie unterstützen und wie lässt sich ihr Nutzen nachvollziehbar bewerten?

                Inhaltsverzeichnis

                • Was Amazon angekündigt hat
                • Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist
                • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
                • 1. Verfügbarkeit im eigenen Werbekonto dokumentieren
                • 2. Einen geeigneten Datenbestand auswählen
                • 3. Eine überprüfbare Testfrage formulieren
                • 4. Umsatz und Wirtschaftlichkeit gemeinsam bewerten
                • FAQ zum Amazon Ads data manager
                • Sollten Unternehmen sofort alle vorhandenen Daten anbinden?
                • Wie sollten Teams mit angekündigten Funktionen planen?
                • Quelle und Einordnung
                • Haben Sie Fragen?

                Was Amazon angekündigt hat

                Nach Angaben von Amazon steht die Erweiterung auf Sponsored Ads bereits weltweit zur Verfügung. Als eigene Daten nennt der Anbieter beispielsweise Website-Aktivitäten und E-Mail-Daten. Diese lassen sich mit Einkaufs-, Browsing- und Streaming-Signalen von Amazon verbinden. Die vollständige Meldung ist in der Ankündigung von Amazon Ads zu neuen Sponsored-Ads-Werkzeugen nachzulesen.

                Zwei weitere Neuerungen haben einen anderen regionalen Zeitplan: Ein KI-gestütztes Dashboard für Kampagnenempfehlungen ist für Oktober 2026 in den USA angekündigt. Die automatische Optimierung soll dort im Januar 2027 folgen. Diese Termine belegen keine entsprechende Verfügbarkeit in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

                Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist

                Eigene Kundendaten sind zunächst eine betriebliche Ressource. Ihr Wert für Werbung entsteht erst, wenn das Unternehmen eine klare Verbindung zwischen Datenbestand, Zielgruppe und Geschäftsentscheidung herstellt. Eine neue technische Anbindung ist deshalb ein Anlass, diese Verbindung zu überprüfen. Ein ungepflegter Datenbestand wird durch eine zusätzliche Plattformverbindung nicht automatisch aussagekräftiger.

                Für Händler liegt eine mögliche Prüfaufgabe darin, vorhandenes Kundenwissen mit den Zielen einzelner Produktgruppen abzugleichen. Ein Unternehmen mit einem kleinen Sortiment braucht möglicherweise einen anderen Test als eine Marke mit vielen wiederkehrenden Käufen. B2B-Dienstleister sollten zuerst klären, ob Amazon-Werbung überhaupt zu ihrem Vertriebsmodell passt. Eine neue Funktion allein begründet noch keinen zusätzlichen Werbekanal.

                Auch die Geschäftsführung sollte vor einem Projektstart wissen, welche Entscheidung das Vorhaben ermöglichen soll. Geht es um wirtschaftlichere Verkäufe, einen strukturierten Zielgruppentest oder bessere Abläufe im Marketingteam? Ein präzises Ziel erleichtert später die Bewertung. Wer zunächst die Grundlagen seiner bezahlten Kampagnen ordnen möchte, findet dazu Hinweise im Beitrag über Planung und Optimierung einer SEA-Kampagne. Die konkrete Umsetzung bleibt jeweils plattformspezifisch. Unsere Leistungsseite zur Betreuung von Suchmaschinenwerbung erläutert ergänzend unseren Ansatz für SEA-Projekte.

                Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

                Die folgenden Schritte sind redaktionelle Handlungsempfehlungen aus der angekündigten Datenanbindung und den unterschiedlichen Verfügbarkeiten. Sie beschreiben einen möglichen Prüfprozess für Unternehmen, keine von Amazon vorgeschriebene Vorgehensweise und keine zugesicherte Verbesserung der Kampagnenleistung.

                1. Verfügbarkeit im eigenen Werbekonto dokumentieren

                Prüfen Sie im verwendeten Amazon-Ads-Konto, ob die Datenanbindung für Ihre vorgesehenen Kampagnen angeboten wird. Halten Sie Marktplatz, Kontozugang, zuständige Person und die konkret sichtbaren Möglichkeiten fest. Erstellen Sie für das Dashboard und die automatische Optimierung separate Einträge in Ihrer Planung. So wird aus einer weltweiten Ankündigung zur Datenanbindung keine unbelegte Annahme über sämtliche neuen Werkzeuge.

                Für international tätige Teams empfiehlt sich eine kurze Übersicht nach Markt. Ein US-Team und ein deutsches Team sollten eindeutig erkennen können, welche Funktion jeweils getestet werden kann und welche lediglich angekündigt ist. Das verhindert Missverständnisse bei gemeinsamen Präsentationen, Budgetentscheidungen und internen Schulungen.

                2. Einen geeigneten Datenbestand auswählen

                Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche eigenen Daten liegen vor, aus welchem System stammen sie und wer pflegt sie? Dokumentieren Sie Aktualität, erkennbare Lücken und den fachlichen Zweck. Ein überschaubarer, nachvollziehbarer Bestand ist für einen ersten Test leichter zu beurteilen als eine umfangreiche Sammlung mit unklarer Herkunft.

                Klären Sie vor einer Übertragung außerdem intern, welche Daten für den vorgesehenen Zweck freigegeben sind und wer die erforderlichen Prüfungen übernimmt. Die Produktankündigung ersetzt diese unternehmensbezogene Entscheidung nicht. Halten Sie Zuständigkeiten schriftlich fest, damit Marketing, Datenverantwortliche und gegebenenfalls externe Betreuung denselben Arbeitsstand haben. Konkrete rechtliche Anforderungen sind gesondert für den jeweiligen Einsatz zu beurteilen.

                3. Eine überprüfbare Testfrage formulieren

                Wählen Sie eine konkrete Produktgruppe oder einen klar begrenzten Kampagnenbereich. Formulieren Sie vorab, was Sie herausfinden möchten. Eine geeignete Frage lautet beispielsweise, ob sich die Wirtschaftlichkeit dieses Bereichs mit dem vorgesehenen Dateneinsatz verbessert. Legen Sie passende Kennzahlen, einen verantwortlichen Auswerter und Kriterien für Fortsetzung oder Abbruch fest.

                Vermeiden Sie gleichzeitig grundlegende Änderungen an Preisen, Sortiment, Anzeigen und Budget, wenn Sie den Beitrag der Datenanbindung beurteilen möchten. Lassen sich solche Änderungen nicht vermeiden, gehören sie in das Testprotokoll. Eine saubere Dokumentation macht Ergebnisse auch dann nützlich, wenn kein eindeutiger Vorteil erkennbar wird.

                4. Umsatz und Wirtschaftlichkeit gemeinsam bewerten

                Ein höherer gemeldeter Umsatz beantwortet noch nicht, ob ein Test wirtschaftlich sinnvoll war. Betrachten Sie daher auch Werbekosten und die intern verfügbare Margenbetrachtung. Prüfen Sie, ob Aktionen, Saison, Lieferfähigkeit oder Preisänderungen den Vergleich beeinflusst haben könnten. Trennen Sie Beobachtungen von Vermutungen, wenn Sie die Ergebnisse der Geschäftsführung vorstellen.

                Eine nachvollziehbare Ausgangsbasis ist dabei besonders hilfreich. Der Beitrag zu Budget, Struktur und Messung bezahlter Werbung beschreibt übergreifende Planungsfragen. Für die operative Auswertung müssen anschließend die Definitionen und Berichte des tatsächlich eingesetzten Amazon-Werbekontos herangezogen werden.

                FAQ zum Amazon Ads data manager

                Sollten Unternehmen sofort alle vorhandenen Daten anbinden?

                Aus redaktioneller Sicht empfiehlt sich zunächst ein begrenzter, begründeter Einsatz. Entscheidend sind ein klarer Zweck, intern geprüfte Daten und eine überprüfbare Testfrage. Eine vollständige Übertragung ist kein sinnvolles Projektziel, solange der erwartete Nutzen und die Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben.

                Wie sollten Teams mit angekündigten Funktionen planen?

                Führen Sie Ankündigungen als gesonderte Punkte in Ihrer Arbeitsplanung. Versehen Sie sie mit einem Verantwortlichen für die erneute Verfügbarkeitsprüfung. Verbindliche Aufgaben und Budgets sollten auf dem beruhen, was im eigenen Markt und Konto tatsächlich nutzbar ist.

                Quelle und Einordnung

                Grundlage ist die oben verlinkte Primärquelle von Amazon Ads vom 22. September 2026. Die Angaben zu Funktionen und Terminen stammen vom Anbieter; die Empfehlungen zur Projektplanung und Erfolgskontrolle sind redaktionelle Einordnung. Für Unternehmen steht jetzt vor allem die Frage an, ob ein begrenzter Datentest zu ihren bestehenden Kampagnenzielen passt.

                Haben Sie Fragen?

                Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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                  Michael Zemanek 24. September 2026 0 Comments
                  NEWS

                  Google-Standortdaten: Was die DPC-Strafe für Marketingteams bedeutet

                  Die irische Datenschutzaufsicht Data Protection Commission (DPC) hat gegen Google Geldbußen von insgesamt 403 Millionen Euro verhängt. Im Zentrum steht die Verarbeitung von Standortdaten in drei Google-Funktionen zwischen Mai 2018 und Februar 2020. Für Marketingteams ist die Entscheidung vor allem ein deutliches Signal: Standortdaten können Werbung und Interessenprofile verbessern, verlangen aber eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage, transparente Informationen und klar begrenzte Speicherfristen.

                  Inhaltsverzeichnis

                  • Was die DPC über Googles Standortdaten entschieden hat
                  • Welche Funktionen von der Entscheidung betroffen sind
                  • Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist
                  • Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten
                  • 1. Standortdaten im eigenen Dateninventar sichtbar machen
                  • 2. Zweck, Rechtsgrundlage und Transparenz gemeinsam prüfen
                  • 3. Speicherfristen technisch durchsetzen
                  • 4. Kampagnen und Zielgruppen auf Abhängigkeiten testen
                  • 5. Verantwortlichkeiten zwischen Marketing, Datenschutz und IT klären
                  • Was die Entscheidung nicht bedeutet
                  • FAQ zur DPC-Strafe gegen Google
                  • Wie hoch ist das Bußgeld?
                  • Welche Google-Funktionen wurden untersucht?
                  • Welche Frist hat Google erhalten?
                  • Müssen Werbetreibende ihre Google-Ads-Kampagnen sofort ändern?
                  • Quelle und Einordnung
                  • Haben Sie Fragen?

                  Was die DPC über Googles Standortdaten entschieden hat

                  Die DPC veröffentlichte ihre Entscheidung am 21. September 2026 nach einer Untersuchung gegen Google Ireland Limited. Auslöser waren Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen. Geprüft wurde die Verarbeitung von Standortdaten in den Funktionen Web & App Activity, Location History und Location Accuracy im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.

                  Nach Angaben der Behörde verstieß Google bei Web & App Activity und Location History gegen Anforderungen an Rechtmäßigkeit und Fairness. Zusätzlich beanstandete die DPC Transparenzmängel bei allen drei Funktionen, unzureichende Nachweise zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze bei Location Accuracy sowie die Speicherung von Standortdaten bei Web & App Activity und Location History.

                  Die Behörde verhängte deshalb Geldbußen von insgesamt 403 Millionen Euro und ordnete an, die beanstandete Verarbeitung innerhalb von sechs Monaten in Einklang mit den Vorgaben zu bringen. Die vollständige Entscheidung will die DPC zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Daraus folgt: Die Pressemitteilung liefert eine klare Zusammenfassung, aber noch nicht sämtliche rechtlichen und technischen Einzelheiten.

                  Welche Funktionen von der Entscheidung betroffen sind

                  Web & App Activity ist eine Einstellung für Google-Konten. Ist sie aktiviert, kann Google Informationen zur Nutzung eigener Dienste verarbeiten. Dazu können unter anderem Suchverlauf, Browserverlauf und Standortdaten gehören. Location History zeichnet bei aktivierter Funktion Orte, Aktivitäten und Wege auf und stellt sie in der privaten Zeitachse von Google Maps dar.

                  Location Accuracy betrifft dagegen Android-Geräte und verbessert die Standortbestimmung über das reine GPS-Signal hinaus. Diese Funktion kann laut DPC auch von Personen genutzt werden, die kein Google-Konto besitzen. Die drei Funktionen unterscheiden sich damit technisch und in ihrer Nutzung. Gemeinsam ist ihnen, dass Standortinformationen besonders aussagekräftig sein können.

                  Warum die Entwicklung für Unternehmen relevant ist

                  Die DPC weist ausdrücklich darauf hin, dass Standortdaten dazu verwendet werden können, Werbung zu beeinflussen oder Interessen abzuleiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Behörde eine konkrete Änderung an Google Ads angekündigt hat. Marketingverantwortliche sollten die Entscheidung daher nicht als unmittelbare Produktmeldung lesen, sondern als regulatorischen Maßstab für den Umgang mit detaillierten Verhaltens- und Standortsignalen.

                  Für Unternehmen wird besonders wichtig, ob sie selbst Standortdaten erheben, Zielgruppen nach Orten bilden oder entsprechende Signale über Analyse-, Werbe- und App-Systeme weitergeben. Dabei zählt nicht nur, ob ein Consent-Banner vorhanden ist. Entscheidend ist die gesamte Verarbeitungskette: Welche Daten entstehen, für welchen Zweck werden sie verwendet, wer erhält sie und wann werden sie gelöscht?

                  Wer Messung und Kampagnensteuerung systematisch aufsetzen möchte, sollte Datenschutzfragen direkt mit der technischen Architektur verbinden. Das gilt etwa für die Einrichtung einer belastbaren Web-Analytics-Lösung ebenso wie für die Konfiguration von Einwilligungen im Google Tag Manager und Consent-Banner.

                  Was Marketingteams jetzt konkret prüfen sollten

                  1. Standortdaten im eigenen Dateninventar sichtbar machen

                  Erfassen Sie, welche Websites, Apps, CRM-Prozesse, Analysewerkzeuge und Werbeplattformen Standortinformationen verarbeiten. Unterscheiden Sie präzise zwischen groben Regionen, IP-basierten Ableitungen, GPS-Daten, Filialbesuchen und von Plattformen gebildeten Interessen. Nur ein konkretes Dateninventar zeigt, wo besondere Risiken oder unnötige Datensammlungen liegen.

                  2. Zweck, Rechtsgrundlage und Transparenz gemeinsam prüfen

                  Vergleichen Sie die tatsächliche technische Verarbeitung mit Datenschutzhinweisen, Einwilligungstexten und internen Verzeichnissen. Ein Zweck wie „Marketing“ ist häufig zu allgemein, wenn Standortdaten für verschiedene Analysen, Personalisierungen oder Zielgruppen verwendet werden. Die Information für Nutzer sollte verständlich erklären, welche Daten zu welchem Zweck genutzt werden und welche Beteiligten Zugriff erhalten.

                  3. Speicherfristen technisch durchsetzen

                  Definieren Sie nicht nur Löschfristen auf dem Papier. Prüfen Sie auch Einstellungen in Analyse-, Werbe- und Datenplattformen sowie Exporte in Data Warehouses oder CRM-Systeme. Wo historische Standortdaten keinen nachweisbaren Nutzen mehr haben, sollten Unternehmen die Aufbewahrung verkürzen oder die Daten löschen. Regelmäßige Kontrollen verhindern, dass einmal eingerichtete Systeme dauerhaft weiter sammeln.

                  4. Kampagnen und Zielgruppen auf Abhängigkeiten testen

                  Dokumentieren Sie, welche Kampagnen Standortsignale für Aussteuerung, Ausschlüsse oder Erfolgsmessung verwenden. Prüfen Sie anschließend, ob weniger genaue Daten denselben Geschäftszweck erfüllen. Auch bei SEA-Kampagnen mit klarer Mess- und Budgetlogik sollte die Datenmenge auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben.

                  5. Verantwortlichkeiten zwischen Marketing, Datenschutz und IT klären

                  Marketing kennt die Kampagnenziele, IT die technische Datenübertragung und Datenschutz die rechtlichen Anforderungen. Legen Sie deshalb fest, wer neue Tags und Zielgruppen freigibt, wer Speicherfristen kontrolliert und wer Änderungen von Plattformanbietern bewertet. Ein wiederkehrender Review ist sinnvoller als eine einmalige Dokumentation beim Start eines Tools.

                  Was die Entscheidung nicht bedeutet

                  Aus der Mitteilung der DPC lässt sich weder ein allgemeines Verbot standortbezogener Werbung noch eine sofortige Abschaltung bestimmter Google-Funktionen ableiten. Die Untersuchung bezieht sich auf einen historischen Zeitraum und konkrete Verarbeitungen. Ebenso liegen noch nicht alle Einzelheiten der vollständigen Entscheidung vor. Unternehmen sollten deshalb bestehende Prozesse sachlich prüfen, ohne aus der Geldbuße vorschnell allgemeine Produktfolgen abzuleiten.

                  FAQ zur DPC-Strafe gegen Google

                  Wie hoch ist das Bußgeld?

                  Die DPC nennt administrative Geldbußen von insgesamt 403 Millionen Euro.

                  Welche Google-Funktionen wurden untersucht?

                  Gegenstand waren Web & App Activity, Location History und Location Accuracy. Der untersuchte Zeitraum reicht vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.

                  Welche Frist hat Google erhalten?

                  Google soll die beanstandete Verarbeitung innerhalb von sechs Monaten in Einklang mit den Vorgaben bringen.

                  Müssen Werbetreibende ihre Google-Ads-Kampagnen sofort ändern?

                  Die DPC-Mitteilung kündigt keine konkrete Änderung an Google Ads an. Sinnvoll ist dennoch, standortbezogene Zielgruppen, Datenflüsse, Transparenztexte und Speicherfristen zu überprüfen.

                  Quelle und Einordnung

                  Grundlage dieser Einordnung ist die Mitteilung der irischen Data Protection Commission vom 21. September 2026. Die Behörde will die vollständige Entscheidung noch veröffentlichen. Konkrete Folgen für einzelne Produkte oder Kampagnen sollten daher erst anhand weiterer offizieller Informationen bewertet werden.

                  Haben Sie Fragen?

                  Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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                    Michael Zemanek 22. September 2026 0 Comments
                    NEWS

                    Google streicht kostenlose Produktflächen im EWR: Was Händler prüfen sollten

                    Google hat kostenlose Produktlisten und Produktkarussells aus den Suchergebnissen im Europäischen Wirtschaftsraum entfernt. Das berichtet Search Engine Roundtable unter Berufung auf sichtbare Veränderungen in mehreren europäischen Märkten und eine Bestätigung durch Googles Ads Liaison. Für Händler in Deutschland und Österreich betrifft die Änderung einen organischen Zugang zu Produktinteressenten. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche kostenlosen Google-Produkteinträge auf allen Flächen verschwunden sind.

                    Inhaltsverzeichnis

                    • Was wurde bei den kostenlosen Produktflächen geändert?
                    • Warum ist die Entwicklung für Händler relevant?
                    • Was sollten Marketingteams jetzt prüfen?
                    • 1. Produkt-Traffic nach Land und Quelle vergleichen
                    • 2. Merchant-Center-Feeds weiterhin pflegen
                    • 3. Abhängigkeit von einzelnen Suchflächen reduzieren
                    • 4. Vergleichsdienste und bezahlte Optionen getrennt bewerten
                    • 5. Auswirkungen nicht vorschnell verallgemeinern
                    • FAQ
                    • Sind kostenlose Google-Produkteinträge vollständig abgeschafft?
                    • Betrifft die Änderung auch Shopping-Anzeigen?
                    • Sollten Händler jetzt sofort mehr Werbebudget einsetzen?
                    • Quelle und Einordnung
                    • Haben Sie Fragen?

                    Was wurde bei den kostenlosen Produktflächen geändert?

                    Betroffen sind laut Search Engine Roundtable die kostenlosen Produktlisten und die organischen Produktkarussells in der Google-Suche innerhalb des EWR. Der Bericht wurde am 18. September 2026 veröffentlicht. Er verweist auf Beobachtungen, nach denen die sogenannten „Popular Products“-Karussells in mehreren EWR-Ländern nahezu vollständig zurückgingen. Googles Ads Liaison Ginny Marvin bestätigte demnach in einem LinkedIn-Kommentar, dass Google die kostenlosen Produktlisten wegen der europäischen DMA-Vorgaben entfernt habe.

                    Den frei werdenden Raum sollen stärker Preisvergleichsdienste beziehungsweise Comparison Shopping Services nutzen. Damit verändert sich, welcher Anbieter zwischen Produktsuche und Händlerwebsite steht. Ein Nutzer kann bei einer kommerziellen Suche künftig eher auf einen Vergleichsdienst gelangen, statt direkt über eine kostenlose Google-Produktfläche zum Händler zu klicken.

                    Wichtig ist die Abgrenzung: Die Meldung bezieht sich auf bestimmte Flächen in den EWR-Suchergebnissen. Sie belegt weder das Ende aller kostenlosen Einträge im Merchant Center noch das Ende bezahlter Shopping-Anzeigen. Händler sollten deshalb nicht pauschal ihre Produktfeeds stoppen, sondern die Wirkung nach Fläche, Land und Traffic-Quelle prüfen.

                    Warum ist die Entwicklung für Händler relevant?

                    Kostenlose Produktflächen konnten insbesondere bei konkreten Kaufabsichten zusätzliche Sichtbarkeit schaffen. Produktbild, Preis und Händlername machten Angebote schon auf der Suchergebnisseite vergleichbar. Fällt diese Darstellung weg, kann sich der Anteil unbezahlter Produktbesuche verändern. Das Risiko ist für Shops besonders hoch, wenn ein wesentlicher Teil ihrer Neukundengewinnung von wenigen Google-Flächen abhängt.

                    Die Änderung verschiebt außerdem die Wettbewerbslogik. Neben klassischen organischen Treffern und bezahlten Shopping-Anzeigen gewinnen Vergleichsdienste als Vermittler an Bedeutung. Händler müssen daher prüfen, über welche Partner ihre Produkte auffindbar sind, welche Kosten entstehen und ob Produktdaten, Preise sowie Verfügbarkeit korrekt übernommen werden. Eine gute Grundlage bleibt eine klare E-Commerce-SEO-Strategie, weil Kategorieseiten, Produktseiten und technische Qualität weiterhin direkte organische Zugänge schaffen können.

                    Für Marketingverantwortliche ist vor allem die Messung anspruchsvoller. Ein Rückgang bei kostenlosen Produktklicks kann zeitlich mit anderen Effekten zusammenfallen, etwa saisonaler Nachfrage, Preisänderungen oder schwankender Sichtbarkeit einzelner Kategorien. Ohne getrennte Auswertung besteht die Gefahr, jede Veränderung vorschnell der neuen EWR-Darstellung zuzuschreiben.

                    Was sollten Marketingteams jetzt prüfen?

                    1. Produkt-Traffic nach Land und Quelle vergleichen

                    Vergleichen Sie die Tage vor und nach der beobachteten Umstellung für Deutschland, Österreich und weitere relevante EWR-Märkte. Betrachten Sie dabei Klicks und Sitzungen aus kostenlosen Produktflächen getrennt von organischer Suche, bezahlten Shopping-Kampagnen und Preisvergleichsdiensten. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt auffälliger Abweichungen. Eine saubere Google-Analytics-4-Einrichtung hilft, Zielseiten, Länder und Kampagnenquellen konsistent auszuwerten.

                    2. Merchant-Center-Feeds weiterhin pflegen

                    Beenden Sie die Feed-Pflege nicht allein aufgrund dieser Meldung. Prüfen Sie stattdessen Freigaben, Ablehnungen, Preise, Verfügbarkeit, Versandinformationen und Ziel-URLs. Produktdaten können weiterhin für andere Google-Flächen und für bezahlte Kampagnen relevant sein. Halten Sie zugleich fest, auf welchen Flächen Ihr Konto tatsächlich Sichtbarkeit erhält, damit Entscheidungen auf Kontodaten statt auf allgemeinen Schlagzeilen beruhen.

                    3. Abhängigkeit von einzelnen Suchflächen reduzieren

                    Stärken Sie eigene Kategorie- und Produktseiten, wiederkehrende Kundenkontakte sowie weitere Akquisekanäle. Priorisieren Sie Kategorien mit hoher Marge oder starker Nachfrage und verbessern Sie dort Inhalte, interne Verlinkung, strukturierte Produktdaten und technische Performance. Wenn organische Sichtbarkeit strategisch wichtig ist, kann eine strukturierte SEO-Beratung für Unternehmen helfen, Risiken und Maßnahmen nach Geschäftswert zu ordnen.

                    4. Vergleichsdienste und bezahlte Optionen getrennt bewerten

                    Prüfen Sie, ob relevante Comparison Shopping Services Ihre Sortimente abdecken und zu welchen Bedingungen. Behandeln Sie diese Prüfung getrennt von der Entscheidung über bezahlte Shopping-Kampagnen. Ein Kanal ist nicht automatisch wirtschaftlich, nur weil eine kostenlose Fläche wegfällt. Definieren Sie für Tests klare Budgets, Deckungsbeiträge, Zielkosten und Abbruchkriterien.

                    5. Auswirkungen nicht vorschnell verallgemeinern

                    Die aktuelle Meldung beschreibt die EWR-Suche und keine weltweite Abschaltung. Unternehmen mit internationalen Shops sollten daher EWR-Länder und Märkte außerhalb des EWR separat analysieren. Ebenso sollte zwischen Google-Suche, Shopping-Tab und weiteren möglichen Produktflächen unterschieden werden. Diese Trennung verhindert unnötige Änderungen an funktionierenden Kampagnen oder Feeds.

                    FAQ

                    Sind kostenlose Google-Produkteinträge vollständig abgeschafft?

                    Nein, das lässt sich aus der Meldung nicht ableiten. Bestätigt ist der Wegfall kostenloser Produktlisten und Produktkarussells aus bestimmten EWR-Suchergebnissen. Andere Google-Flächen und die grundsätzliche Feed-Nutzung müssen separat betrachtet werden.

                    Betrifft die Änderung auch Shopping-Anzeigen?

                    Der Bericht beschreibt kostenlose Produktflächen. Er bestätigt keine Abschaltung bezahlter Shopping-Anzeigen. Händler sollten beide Bereiche in Reporting und Budgetplanung klar voneinander trennen.

                    Sollten Händler jetzt sofort mehr Werbebudget einsetzen?

                    Nicht automatisch. Zuerst sollten sie den tatsächlichen Traffic- und Umsatzbeitrag der weggefallenen Fläche ermitteln. Erst danach lassen sich kontrollierte Tests mit Shopping-Anzeigen, Vergleichsdiensten oder anderen Kanälen wirtschaftlich planen.

                    Quelle und Einordnung

                    Grundlage ist der Bericht von Search Engine Roundtable vom 18. September 2026. Die dort wiedergegebene Bestätigung durch Googles Ads Liaison stützt den Wegfall der kostenlosen Produktlisten in der EWR-Suche. Konkrete Auswirkungen auf Traffic, Umsatz und einzelne Merchant-Center-Konten sind unternehmensabhängig und sollten anhand eigener Daten geprüft werden.

                    Haben Sie Fragen?

                    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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                      Michael Zemanek 21. September 2026 0 Comments
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