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Home NEWS Google Ad Manager: Videodeals ohne SDK prüfen
NEWS

Google Ad Manager: Videodeals ohne SDK prüfen

Michael Zemanek 3. November 2026 0 Comments

Google Ad Manager schaltet seit dem 2. November 2026 bestimmte Videodeals automatisch für Umgebungen ohne SDK frei. Publisher sollten deshalb ihr Inventar-Targeting kontrollieren. Parallel ändert sich die Abrechnung von Überlieferungen bei Programmatic Guaranteed mit Display & Video 360. Für Unternehmen mit eigenen Werbeflächen und ihre betreuenden Agenturen ist das ein konkreter Anlass, Auslieferung und Erlösberichte gemeinsam zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was Google bei Videodeals geändert hat
  • Warum Marketingverantwortliche jetzt genauer hinsehen sollten
  • Vier konkrete Prüfaufträge für Publisher und Agenturen
  • 1. Betroffene Deals und Umgebungen erfassen
  • 2. Inventar-Targeting mit der Vereinbarung vergleichen
  • 3. Überlieferungen im Monatsabschluss berücksichtigen
  • 4. Prüfentscheidung und Erfolgskontrolle verbinden
  • FAQ zur Änderung in Google Ad Manager
  • Sollten Unternehmen ihre vorhandenen SDKs entfernen?
  • Sind dadurch höhere Einnahmen garantiert?
  • Was ist der sinnvollste erste Schritt?
  • Haben Sie Fragen?

Was Google bei Videodeals geändert hat

Laut den Release Notes von Google Ad Manager vom 2. November betrifft die automatische Freischaltung VAST-Videoanfragen in Web, mobilen Apps und Connected TV. Erfasst werden Programmatic Guaranteed, Preferred Deals und Private Auctions. Dafür entfallen die Voraussetzungen einer Mobile-Ads-SDK-Integration, eines PAI-Vertragszusatzes oder einer gesonderten Freigabe. Google führt die Unterstützung als Beta.

Einen globalen beziehungsweise netzwerkweiten Opt-out gibt es laut Google nicht. Einschränkungen sollen Publisher über das Inventar-Targeting prüfen. Open Auction, Marketplace Packages und Demand Syndication bleiben von der Erleichterung ausgenommen: Hier ist weiterhin SDK oder PAI erforderlich.

Warum Marketingverantwortliche jetzt genauer hinsehen sollten

Unsere Einordnung: Automatische Plattformänderungen verdienen eine bewusste Freigabe im Unternehmen. Gerade wenn Vermarktung, Technik und Agentur unterschiedliche Aufgaben übernehmen, sollte klar sein, wer die aktuelle Konfiguration bewertet. Ein kurzer gemeinsamer Prüfauftrag hilft, Zuständigkeiten festzulegen und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Für klassische B2B-Dienstleister ohne eigenes vermarktetes Videoinventar ergibt sich daraus zunächst eine andere Priorität als für Publisher. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen überhaupt auf der betroffenen Verkaufsseite arbeitet. Der Produktname allein ist kein ausreichender Anlass, das gesamte Werbekonto umzubauen. Auch ein Wechsel der Kampagnenstrategie lässt sich aus dieser Meldung nicht ableiten.

Wer selbst Anzeigenplätze anbietet, sollte dagegen die fachliche Absicht hinter bestehenden Deals festhalten: Welche Umgebungen sind erwünscht, welche ausgeschlossen und wer hat diese Auswahl freigegeben? Die technische Möglichkeit einer Auslieferung und die interne Vermarktungsentscheidung sollten im Prüfprotokoll getrennt sichtbar bleiben. So können Teams später besser erklären, warum ein bestimmtes Inventar einbezogen wurde.

Vier konkrete Prüfaufträge für Publisher und Agenturen

1. Betroffene Deals und Umgebungen erfassen

Erstellen Sie zunächst eine überschaubare Bestandsliste Ihrer Videodeals. Notieren Sie Dealtyp, verantwortliche Person und die vorgesehenen Auslieferungsumgebungen. Kennzeichnen Sie dabei offene Fragen, statt fehlende Informationen stillschweigend zu ergänzen. Die Liste sollte als gemeinsamer Arbeitsstand für Vermarktung und Ad Operations dienen.

Praktisch ist eine zusätzliche Spalte im internen Arbeitsdokument: „Prüfung abgeschlossen am“. Damit wird sichtbar, welche Vereinbarungen tatsächlich bewertet wurden. Das ist eine organisatorische Empfehlung unserer Redaktion und keine neue Pflicht von Google. Unternehmen mit externer Betreuung sollten sich die Prüfung anhand der konkreten Deal-IDs erläutern lassen.

2. Inventar-Targeting mit der Vereinbarung vergleichen

Vergleichen Sie die hinterlegte Auswahl mit dem vereinbarten Umfang jedes betroffenen Deals. Soll eine bestimmte Umgebung nicht genutzt werden, lassen Sie die konkrete Einschränkung von der zuständigen Fachperson kontrollieren. Vermeiden Sie dabei pauschale Änderungen über alle Deals hinweg, bevor deren Zweck und Reichweite geklärt sind.

Dokumentieren Sie den Zustand vor und nach einer Anpassung. Halten Sie außerdem fest, wer die Änderung fachlich freigegeben hat und welche Rückfrage beim Käufer noch offen ist. Bei umfangreichen Konten empfiehlt sich eine Priorisierung nach geschäftlicher Bedeutung. Eine individuelle Prüfung kann vorhandene technische Abhängigkeiten berücksichtigen; dieser Artikel ersetzt keine Kontodiagnose.

Dass technische Integrationen weiterhin gesondert bewertet werden müssen, zeigt auch unser Beitrag zur Migration beim Google Mobile Ads SDK für Android. Für das aktuelle Thema sollte deshalb ausdrücklich festgehalten werden, welcher konkrete Dealweg untersucht wird.

3. Überlieferungen im Monatsabschluss berücksichtigen

Seit dem 2. November umfasst Googles Überlieferungsbereinigung bei Programmatic Guaranteed auch Deals mit DV360. Die Dokumentation zu Zahlungen und Berichten erläutert das Verfahren: Vor der endgültigen Umsatzermittlung identifiziert das System am Monatsende Impressionen oberhalb des vereinbarten Ziels bei bereits beendeten Deals. Erkannte Überlieferungen werden Käufern nicht berechnet und Publishern nicht vergütet.

Für diese Impressionen nennt Google die Kennzahl „Total overdelivered impressions“. Wegen der begrenzten rückwirkenden Betrachtung können kleine überlieferte Mengen weiterhin abgerechnet und bezahlt werden. Setzen Sie ausgelieferte Impressionen deshalb bei der internen Prüfung nicht automatisch mit vergüteten Impressionen gleich.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ad Operations und die für Erlöse zuständige Person denselben abgeschlossenen Deal gemeinsam betrachten. Halten Sie Unterschiede zwischen Lieferbericht und Abrechnung mit Deal-ID und Berichtszeitraum fest. Ein sauberer Abgleich ist hilfreicher als eine vorschnelle Aussage über die Entwicklung des gesamten Geschäfts.

4. Prüfentscheidung und Erfolgskontrolle verbinden

Vereinbaren Sie nach der Bestandsaufnahme einen konkreten Kontrolltermin. Bewerten Sie dann, ob die dokumentierten Einschränkungen dem gewünschten Vermarktungsumfang entsprechen und ob offene Fragen geklärt wurden. Ändern Sie mehrere Einstellungen, sollten die einzelnen Entscheidungen im Protokoll erkennbar bleiben.

Für Geschäftsführung und Marketingleitung genügt häufig eine kurze Rückmeldung: betroffenes Inventar, gefundene Abweichungen, beschlossene Maßnahmen und zuständige Personen. Unsere Online-Marketing-Beratung kann helfen, solche Prüfaufträge in die übergreifende Marketingsteuerung einzuordnen. Ein zusätzlicher Reportingprozess sollte eine konkrete Frage beantworten und einen klaren Verantwortlichen haben.

FAQ zur Änderung in Google Ad Manager

Sollten Unternehmen ihre vorhandenen SDKs entfernen?

Aus der Meldung lässt sich keine allgemeine Empfehlung dazu ableiten. Prüfen Sie vor technischen Eingriffen, welche Funktionen und Auslieferungswege Ihre Integration tatsächlich unterstützt. Die Freischaltung bestimmter Deals ist allein keine belastbare Entscheidungsgrundlage für einen vollständigen Umbau.

Sind dadurch höhere Einnahmen garantiert?

Die Ankündigung liefert keine belastbare Umsatzprognose für ein einzelnes Unternehmen. Unsere Empfehlung lautet, zunächst die eigene Konfiguration und anschließend die tatsächlichen Ergebnisse zu bewerten. Planwerte sollten erst auf Grundlage der eigenen überprüften Daten angepasst werden.

Was ist der sinnvollste erste Schritt?

Benennen Sie eine verantwortliche Person für die Bestandsaufnahme. Lassen Sie diese klären, welche Deals betroffen sind, welche Einschränkungen gewünscht bleiben und wie die Abrechnung geprüft wird. Damit wird aus der Plattformmeldung ein konkreter, überprüfbarer Arbeitsauftrag.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung für Ihr Online Marketing suchen, schreiben Sie uns gerne.

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    AboutMichael Zemanek
    Michael Zemanek ist ein erfahrener Online-Marketing-Experte mit Schwerpunkt auf SEO (Search Engine Optimization). Er ist derzeit Director of Online-Marketing bei Three Solutions GbR - Digital Marketing in München. In seiner Position hat er Verantwortung für SEO, SEA, CRO, SoMe, Dialogmarketing, Content-Marketing, Empfehlungsmarketing, Datenanalyse, Partnermanagement, Projekt- und Ressourcenmanagement sowie Kundenakquise für eigene und soziale Projekte. Ein Zitat, das er gerne erwähnt ist "Eine Website ohne SEO ist wie ein Auto ohne Benzin" - Paul Cookson, was zeigt, dass er die Wichtigkeit von SEO versteht und vermittelt.
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